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4. Geschäftsstelle

(Anmerkung: Kursiv und Unterstreichung zeigt an, dass dieser Inhalt noch in Diksussion / oder Vorbereitung zur Abstimmung in der Feldkoordination ist)

  1. Die Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, das Beteiligungsmodell EPP zu organisieren und zu unterstützen. Sie ist Ansprechpartnerin für die Bürger*innen zu Belangen des Beteiligungsmodells EPP.

  2. Die Geschäftsstelle ist im Sinne der Charta der Beteiligung (EPP, Anlage 2) zur Neutralität und Transparenz zwischen den Agierenden verpflichtet.

  3. Sie arbeitet für die gesamte Feldkoordination und für das Feldforum. Sie übernimmt dabei auch die Organisationsprozesse für die Sitzungen der Feldkoordination und des Feldforums (z.B. Einladungen, Sammlung der inhaltlichen Themen und Vorschläge) sowie die Vorbereitungen für digitale Medien, Printmedien, Protokolle, Moderation und Öffentlichkeitsarbeit im Konsens mit der Feldkoordination bzw. dem Feldforum.

  4. Die Geschäftsstelle benötigt für ihre Arbeit eine Barkasse über die sie frei verfügen kann.

  5. Die Geschäftsstelle verfügt über Mitarbeiter*innen für Protokolle, Öffentlichkeitsarbeit (Graphik) sowie für administrative Zuarbeit für die Geschäftsstelle.

  6. Das Beteiligungsmodell sieht eine Geschäftsstelle vor, die unabhängig arbeitet. Sie ist aus organisatorischen Gründen bei der für den Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt ist.