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3. Organisationsstruktur der Feldkoordination

  1. Die Wahl der Feldkoordination erfolgt durch das Feldforum. Die Wahl findet öffentlich, frei und geheim statt. Gewählt werden sieben Bürgervertreter_innen Berlins und drei Nachrückende auf drei Jahre. Gesetzt sind zwei Vertreter_innen der für Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung und zwei Vertreter_innen der Grün Berlin GmbH.

  2. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines/r Bürger_in kann eine/r der drei Nachrückende/n einspringen, die für Rücktritte und Ausfälle mitgewählt werden. Die Nachrückenden haben Gaststatus.

  3. Sollte seitens der Verwaltung und der Grün Berlin GmbH eine personenbezogene Änderung erfolgen, wird die Feldkoordination vorab informiert.

  4. Bezirksverwaltungsvertretende von Tempelhof, Kreuzberg und Neukölln genießen Gaststatus.

  5. Ein*e Vertreter*in der zuständigen Fachverwaltung zum Gebäude und Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof erhält einen Gaststatus.

  1. Rederecht haben die Feldkoordinator*innen und die Gäste. Kein Rederecht haben die Besuchenden. Diese können ihre Anliegen durch die Feldkoordination vertreten lassen.

  1. Neben dem hier definierten Personenkreis können nach Bedarf durch die Feldkoordination weitere Gäste zu Sitzungen eingeladen werden. Die Einladung, angeregt durch die Feldkoordination, erfolgt durch die Geschäftsstelle.

  2. Die Feldkoordination kann nach Bedarf Evaluierungen durchführen lassen.