In der Charta für das Berlin Stadtgrün werden Leitlinien und Ziele für die Sicherung, Stärkung und Entwicklung des Berliner Stadtgrüns als Selbstverpflichtung des Landes Berlins aufgestellt und vereinbart.
Zusammen mit der Charta soll das Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün2030 verabschiedet werden. Es enthält konkrete Projekte, Maßnahmen und Instrumente (nachfolgend kurz „Projekte“ genannt) um den in der Charta formulierten Herausforderungen zu begegnen und die gesteckten Ziele zu erreichen.
Das Handlungsprogramm setzt auf gute Projekte der letzten Jahre auf, die fortgeführt oder auch ausgebaut werden. Vor allem werden neue Projekte etabliert. Es wird in den Jahren des Sparens Vernachlässigtes wieder gestärkt und es werden neue Wege beschritten, um Lernfelder zu eröffnen und Übertragbarkeiten abzuleiten. So werden seit langer Zeit, z.B. im Landschaftsprogramm verfolgte Ziele zur Realisierung gebracht.
Die Projekte des Handlungsprogrammswerden durch die verschiedenen Senatsverwaltungen und die 12 Bezirksämter zusammen mit der Stadtgesellschaft umgesetzt. Es werden nur Projekte aufgenommen, die bis 2030 in eine tatsächliche Umsetzung kommen. Personal und Finanzmittel werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.
Der vorliegende Entwurf stellt eine erste Übersicht möglicher Projekte dar, die sich aus den Zielen der Charta Stadtgrün ableiten. Er stellt eine Grundlage für die Diskussion mit den Berliner*innen in der Online-Beteiligung dar. Anschließend erfolgt die vertiefende Prüfung des Umfanges und der Machbarkeit der vorgeschlagenen Projekte.
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Projekte wurden bereits begonnen und sollen weiter verstetigt werden.
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Projekte sollen kurzfristig begonnen werden, für sie sind bereits Mittel im Haushalt 2019 eingestellt und /oder für den Doppelhaushalt 2020/21 angemeldet. Da die Haushaltsplanungen noch nicht abgeschlossen sind, kann es noch zu Änderungen kommen.