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2. Rollen und Akteure*innen

Bürger*innenbeteiligung findet in der Regel in einem Austausch zwischen drei Hauptakteuren statt, die alle gleichermaßen wichtig für das Gelingen des Beteiligungsprozesses sind:  

  • Der Bürgerschaft, d.h. den Lichtenberger*innen
  • Der Verwaltung, d.h. dem Bezirksamt oder einem Fachamt
  • Der Politik, in der Regel in Form der Bezirksverordnetenversammlung, aber auch als Einzelpersonen, die in Prozessen eine Rolle spielen

Den jeweiligen Akteur*innen fallen dabei üblicherweise bestimmte Rollen zu:

Bürger*innen (organisierte und nicht organisierte) haben in Beteiligungsprozessen in erster Linie eine beratende Funktion, d.h. sie geben Hinweise, Ideen und Impulse und bringen ihr Fachwissen sowie Ihre Erfahrungen ein. Zu diesem Zweck wollen Verwaltung und Politik die Bürger*innen proaktiv mit in den politischen Prozess einbeziehen. Bürger*innen können aber auch konkrete Veränderungswünsche auf eigene Initiative selbständig anregen und sich dafür einsetzen, dass eine Bürger*innenbeteiligung durchgeführt wird.

Die Verwaltung initiiert Beteiligungsprozesse aufgrund aktueller Planungen im Bezirk und stellt alle fachlichen Informationen hierfür zusammen. Üblicherweise begleiten Mitarbeiter*innen der Verwaltung den Prozess auch fachlich. Die Verwaltung sondiert im Vorfeld des Prozesses Entscheidungsspielräume und ist nach dem Beschluss der Politik auch für die Umsetzung von Ergebnissen zuständig.

Die Politik spielt in Entscheidungsprozessen eine wichtige Rolle, da Politiker*innen durch Wahlen dazu legitimiert sind, Entscheidungen zu treffen. Sie entscheiden daher letztlich auch über die Umsetzung von Ergebnissen aus den Beteiligungsprozessen. Zugleich setzen sie wichtige politische Impulse, aus denen sich Beteiligungsspielräume ergeben, die gleichzeitig Spielräume aber auch begrenzen können.

Weitere Rollen:

Prozessbegleitung und Moderation: Neben den fachlichen und politischen Verantwortlichkeiten braucht jeder Beteiligungsprozess auch eine Prozesssteuerung. Diese sollte möglichst neutral, d.h. nicht fachlich in den Prozess involviert, sein. Eine weitere tragende Rolle ist die der Moderation. Sie weist im Rahmen des Prozesses auf die Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Dialogregeln hin und behält den Fahrplan des Beteiligungsprojektes im Auge. Beide Funktionen können durch eine neutrale Projektsteuerung innerhalb der Verwaltung, z.B. die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, oder durch externe Akteur*innen (z.B. Dienstleister) ausgefüllt werden.

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