Anlage 1: Charta der Beteiligung in der Zusammenarbeit
Die Charta der Beteiligung regelt die partizipativen Prozesse zur Umsetzung, Weiterentwicklung und Evaluierung des Entwicklungs- und Pflegeplans. Sie folgt den bei der Verfahrensentwicklung miteinander ausgehandelten Prinzipien.
(1) An der Umsetzung, Weiterentwicklung und Evaluation des Entwicklungs- und Pflegeplan sollen alle Berlinerinnen und Berliner, zivilgesellschaftliche Akteure, Politik und Verwaltung im Rahmen des ThFG mitarbeiten können durch:
- Einbringen von Ideen, Vorschlägen und Bedürfnissen für die Umsetzung und Weiterentwicklung des EPP,
- Mitgestalten durch Diskussion und Kommentierung der Vorschläge,.
- Mitbestimmung durch konsensorientierte Entwicklung gemeinsamer Lösungen.
Sofern keine gemeinsamen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden können, erfolgt durch die Feldkoordination eine sachliche und faire Aufbereitung der diskutierten Entscheidungsalternativen (Aufzeigen der Konsens- und Dissenspunkte) und die Erarbeitung eines Vorschlages für eine geeignete Konfliktbewältigung.
(2) Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten erfolgt auf Augenhöhe, verantwortungsvoll und in respektvollem Umgang miteinander und ist von einer kooperativen Haltung wie einer lösungs- und konsensorientierten Gesprächskultur geprägt. In der Bearbeitung der Themen des EPP, seiner Umsetzung und Weiterentwicklung herrscht eine Offenheit gegenüber dem Prozess wie eine ergebnisoffene Haltung vor. Lösungen sind zukunftsorientiert und bedenken die Folgen für die kommenden Generationen. Miteinander entwickelte Ergebnisse sind verbindlich.
(3) Berücksichtigung individueller Zeitbudgets und Möglichkeiten zur Mitarbeit. Dies erfordert:
- rechtzeitige Wissensvermittlung um Mitwirkung auf Augenhöhe zu ermöglichen
- Definition von Prozessabläufen und Zeiträumen für das Einbringen von Vorschlägen und deren Kommentierung, Kritik, Zustimmung oder Ablehnung (Intervention) von Zwischenergebnissen
- Verständliche und übersichtliche Aufbereitung der Zwischenergebnisse sowie die jeweils bestehenden Interventionsmöglichkeiten
- Anpassung gemeinsamer Regeln für die Zusammenarbeit
- Barrierefreier Zugang zu Veranstaltungen und im Internet
- Verzahnung gleichberechtigter online- und offline-Informationen, Ergebnissen und Rückläufen/Kommentierungen
- Analoge Informationen zum Stand des Verfahrens auf dem Tempelhofer Feld
(4) Aktive Ansprache und Einbindung von Nicht- oder Wenig-Beteiligten und Nicht-Nutzern à la „aufsuchende Planung“ insbesondere bei Bevölkerungsgruppen, die sich wenig an lokalen Planungsprozessen beteiligen. Ziel ist es, Chancengleichheit zu schaffen und die urbane Vielfalt im Umsetzungs- und Weiterentwicklungsprozess des Entwicklungs- und Pflegeplanes widerzuspiegeln. Entsprechend ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse aus diesen Beteiligungen berücksichtigt werden.
(5) Eine gute Kommunikation mit frühzeitiger und kontinuierlicher Einbindung aller relevanten Betroffenen, Beteiligten und Interessierten ist das Ziel.
(6) Die Koordination und Moderation der Umsetzung und Weiterentwicklung des EPP erfolgt transparent, neutral, inklusiv und integrativ.
(7) Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung sind grundsätzlich öffentlich und barrierefrei. Sie werden über vielfältige Informationsformate und Kommunikationsmedien angekündigt.
(8) Dokumentation: Protokolle / Arbeitsergebnisse werden zeitnah für alle veröffentlicht. Für die Kommentierung von Ergebnissen sowie für die Vorbereitung auf Sitzungen wird ausreichend Zeit eingeräumt. Die Präsentation von wesentlichen Zwischen- und Endergebnissen erfolgt öffentlich und unter Nutzung zeitgemäßer Kommunikationstechnologien. Der Gesamtprozess wird dauerhaft dokumentiert („Gläsernes Büro“, Website etc.)
(9) Die Selbstorganisation von bürgerschaftlichen Arbeitsgruppen zum Tempelhofer Feld wird durch die Feldkoordination unterstützt (z.B. durch Arbeitsmaterialien, Studien, Gutachten). Für Gruppenarbeit sollten nach Möglichkeit feste Tagungsorte zur Verfügung gestellt werden.