Überblick und Erläuterung Wettbewerblicher Dialog:
Der Wettbewerbliche Dialog ist ein durch die verschiedenen nationalen und europäischen Vorgaben geregeltes Vergabeverfahren für Leistungen, die durch öffentliche Auftraggeberinnen vergeben werden. Es vereint die Möglichkeiten eines Werkstattverfahrens mit den Grundsätzen eines Verhandlungsverfahrens und kann immer dann eingesetzt werden, wenn die zu bearbeitende Aufgabe – und damit die zu beauftragende Leistung – noch nicht genau beschrieben werden kann.
Der Wettbewerbliche Dialog verläuft in drei Schritten:
- „Teilnahmewettbewerb“: Eine festgelegte Anzahl an Planungsteams wird durch die Auftraggeberin mit der Teilnahme am Dialog beauftragt. Dieser Schritt ist nicht öffentlich, das Ergebnis wird öffentlich bekannt gegeben.
- „Dialog“: Die Planungsteams entwickeln und vertiefen in zwei Phasen verschiedene Planungsvorschläge. Dies geschieht unter Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger, Fachleuten, Politik und der Auftraggeberin in verschiedenen öffentlichen und teilöffentlichen Veranstaltungen, Planungswerkstätten etc. Am Ende einer Phase erfolgt jeweils die Auswahl der besten Planungsideen. In der darauffolgenden Phase empfiehlt das Empfehlungsgremium eine Rangfolge Entwürfe.
- „Angebot“: Die Planungsteams der zweiten Phase geben auf Basis ihrer Lösungen Angebote zur Erstellung eines Masterplans ab. Das Planungsteam mit dem qualifiziertesten Angebot erhält den Zuschlag. Das Ergebnis wird ebenfalls öffentlich kommuniziert.
Während die Schritte 1 und 3 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben formalisierten Kriterien und Richtlinien unterliegen und keine Möglichkeiten einer konkreten Mitwirkung durch die Öffentlichkeit bieten, wird im zweiten Schritt eine breite Beteiligung ermöglicht. Hier kann in einem Dialog zwischen Planenden, Auftraggeberin, Fachleuten sowie Bürgerinnen und Bürgern die Diskussion auf hohem Niveau geführt werden. In diesem Schritt können über die Aufgabenstellung hinausgehende Anregungen eingebracht werden.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Interessensgruppen haben in diesem Verfahren die Möglichkeit, ihre eigenen Vorstellungen einzubringen. Ziel ist, dass dieser direkte Interessenaustausch zu einem Konsens führt, der trotz widersprüchlicher Interessen von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.
Weitere Informationen zum Wettbewerblichen Dialogverfahren finden Sie in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) § 18 Wettbewerblicher Dialog.