Zum Inhalt springen
abgeschlossen
Grundsätze und Instrumente für gute Beteiligung in Steglitz-Zehlendorf
Gemeinsam wollen wir mit Ihnen die 9 bestehenden Grundsätze für gute Beteiligung der Leitlinien auf Senatsebene evaluieren und spezifisch für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf anpassen - Ihre Expertise für den Bezirk ist gefragt!

GRUNDSÄTZE FÜR GUTE BETEILIGUNG

 Die Leitlinien auf Landesebene definieren neun Grundsätze für gute Beteiligung. Mithilfe der 9 folgenden "Plakate" sollen die Grundsätze auf Senatsebene von Ihnen evaluiert werden. Mit gezielten Fragestellungen und Schlagwörtern wird die Wichtigkeit einzelner Grundsätze für Sie als Bürger:in von Steglitz-Zehlendorf herausgearbeitet. Im Nachgang wird dieses Stimmungsbild qualiativ und  quantitativ von uns als AG.URBAN aufgearbeitet. Die Erkenntnisse fließen grundlegend in die Schreibwerkstatt ein.

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • Moderation: extern, klar, frühzeitig, diskriminierungssensibel, neutral
  • Haltung der Moderation: ehrlich, konsekutiv, offen, respektvoll, lösungs-/ergebnisorientiert
  • Durchführung durch eine Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung
  • Hinterfragen, ob das Publikum/Bürger:innen divers vertreten sind und somit breit genug diskutiert wird
  • Frühzeitiger Informationsaustausch (ca. 6 Wochen vor Beginn)
  • Informationen für eine heterogene Bürger:innenschaft aufbereiten
  • Informationen vor Beginn von Planungen sowie fortlaufend im Prozess
  • Unaufgeforderte/unabgefragte Information von möglich größerem Interesse an Bezirksverordnete/Bürger:innen abgeben
  • Transparenz
  • Verbindlichkeit
  • Spachbarrrieren überwinden
  • Blinde, Taubstumme, Mensche mit sonstigen Einschränkungen Beteiligung ermöglichen
  • klare Beschreibung des beabsichtigten Beteiligungs- und Kommunikationsdesigns
  • nicht nur die "Lauten", sondern auch die "Leisen" Menschen sollten gehört werden
  • gezieltes Bemühen um alle Interessensgruppen, v.a. die jungen Menschen und die Zugewanderten haben oft kein Gehör
  • Alle Informationswege nutzen (auch unkonventionelle) und aktuell halten
  • Verwaltungsexpertise von denen, die in der Verwaltung arbeiten
  • Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger:innen schaffen
  • Bürgerinitiativen und andere Interessensgruppen sichtbarer machen

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau für Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • Transparenz in allen Prozessen und Prozessebenen
  • Anlaufstelle für Beteiligung
  • AG Beteiligung (Verwaltung & Zivilgesellschaft)
  • Wenig repräsentierte Personengruppen aktiv/aufsuchend "ansetzen"
  • Unterstützung bei Konfliktfällen
  • Unterschiedliche Lebensrealitäten mitdenken
  • Beteiligung sollen auch Bürger:innen anregen können
  • Selbstinitiative ermöglichen
  • Vorhabenliste erstellen und von der BVV beschließen lassen
  • Möglichkeit schaffen, damit Bürger:innen Themen auf die Liste setzen können (z.B. Instrument "Anregung von Beteiligung")
  • Personelle und finanzielle Hilfe bei Veranstaltungen
  • flexible digitale Beteiligungsformate zu Teilnehmer:innenfreundlichen Uhrzeiten
  • in integrierte Planungsprozesse für den gesamten Bezirk oder für die wichtigsten Teilräume einbinden (Weg von "Ad-hoc-Verfahren", die nur wenig Umfang haben können)
  • Öffentliche Veranstaltungen
  • Transparente Informationen über den Ablauf formaler Stadtplanungsverfahren
  • Verständliche Informationen in leichter Sprache
  • Frühzeitige Informationen, sodass Bürger:innen auch die Möglichkeit haben, sich entsprechend vorzubereiten
  • Verantwortliche klar benennen
  • Regelmäßige Veranstaltungen / Werkstätten zu den anlassbezogenen Themen

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau für Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • Dialog- und Kompromissbereitschaft
  • Verhältnis gewählter Vertreter:innen und engagierter Bürger:innen klären - Primat der Politik für gesamtgesellschaftliche Entwicklungen
  • Bessere Zusammenarbeit der einzelnen Fachämter
  • Erst einmal ohne das Mitdenken von Verwaltungskonflikten in den Dialog gehen und sich auf Inspirationen "von außen" einlassen
  • Nicht nur "Aktivitäten" berücksichtigen
  • Interessen aller Beteiligten klar formulieren
  • Keine Scheu vor offenen Beteiligungsprozessen
  • Klarstellen, welche Eckpunkte unveränderlich sind und welche Fragen im Rahmen der Beteiligung erarbeitet werden
  • Klarstellen, wie mit den Voten / Ergebnissen aus der Beteiligung umgegangen wird (z.B. Empfehlungscharakter und Weiterleitung an Planungsträger / Entscheidungsgremium)
  • Nachvollziehbare Entscheidungswege
  • Alles, was die BVV entscheiden kann, kann auch von den Bürger:innen entschieden werden (außer Personal, Verantwortlichkeiten, nicht öffentliche Angelegenheiten)
  • keine Punkte ausschließen
  • Tabu-Wort: "Etwas ist alternativlos"
  • Verständliche Antworten (kein Amtsdeutsch)
  • Expertise einbringen
  • Informationen niedrigschwellig anbieten
  • Regelmäßige Bürger:innenwerkstätten

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau für Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • keine festgelegten Fristen zur "Abarbeitung" von langjährigen Konfliktthemen
  • Einbindung schon in Analyse- und Zielsetzungsphase (Ziele ggf. gemeinsam erarbeiten)
  • Zentrales Informationsmedium mit allen wichtigen Informationen!
  • Niedrigschwelligkeit
  • Frühzeitigkeit in Planungsprozesse miteinbeziehen, nicht erst wenn gebaut wird oder Pläne bestehen
  • Phasen definieren und einhalten
  • Beteiligung noch vor Genehmigungen, die den weiteren Prozess zementieren
  • Zunächst räumliche Schwerpunktbereiche benennen, die mittelfristig Veränderungen / Verbesserungen unterliegen sollen und dann über einen längeren Zeitraum beteiligen
  • Bürgerbeteiligung soll nicht zu Verzögerungen von Maßnahmen führen (kein Bürokratiemonster) -> Staffelung nach Themengruppen
  • wenn die Erreichbarkeit über verschiedene Medien gewährleistet ist, können die Zeitfenster bei "kleinen" Themen kurz sein, bei Umfangreichen Themen entsprechend länger
  • Fristen für jeden Schritt konkret benennen
  • ich werde auf meinen Plattformen informiert und eingebunden (z.B. Kiez-App)
  • Bekanntgabe gezielt an betroffenen Personenkreis
  • Kiezbezogen informieren

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau für Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • Ganzheitliche Beteiligungskonzeption (Ansprache, Zielgruppen)
  • Bestehende Kommunikationsstrukturen nutzen
  • Neue Kommunikationsstrukturen nutzen, z.B. Social Media, Apps, QR-Code etc.
  • Los-Verfahren
  • Vertreter:innen von gesetzliche Gremien (z.B. schulische Gremien, andere bezirkliche Gremien) einbinden
  • Einen Beirat aus der Bürgerschaft nach Zufallsprinzip unter bestimmen Kriterien auslosen (Geschlecht, Alter, Bildungsstand)
  • Immer die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung einbeziehen
  • Immer auch die Seniorenvertretung mit einbeziehen
  • Immer auch die Frauenbeauftragte mit einbeziehen
  • Kinder über Schülerparlamente einbeziehen
  • Multiplikatoren nutzen (Sozialträger, Verbände, (Sport)Vereine, Beratungsstellen)

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau für Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • Multimedialer, proaktiver Informationsfluss
  • Analoger + digitaler Informationsfluss
  • Lokale Medien: Stadtnachrichen "Gazette", Berliner Woche, Berliner Abendblatt, Radio (Paradiso), Schulradio, Internetradio
  • Eine Zeitung, die wirklich ALLE erhalten, auch die Menschen in Einrichtungen (z.B. Senioren)
  • Eine zentrale Website für Steglitz-Zehlendorf, barrierefrei eingerichtet und kontuierlich gepflegt
  • Flugblätter austeilen, Plakate kleben
  • Wichtige Grundlagen in "Erklärstücken" vermitteln, z.B.: Was ist Bauleitplanung? Welche Stelle hat welche Entscheidungshoheit? WIe weit kann der Bezirk über das Baugenehmigungsverfahren steuern bzw. wie viel muss hingenommen werden?
  • Post-Anschreiben
  • nebenan.de
  • QR-Code verweist auf Mehrsprachigkeit
  • Einfache Sprache
  • Instagram (mehrsprachig)
  • Erklärvideos (mehrsprachig)
  • Nachbarschaftsläden

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau für Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • Prozesse erläutern, Vereinbarungen treffen (und sich daran halten)
  • Transparente Dokumentationen und stetige Information
  • Wirklich inhaltlich begründen, wenn Anregungen von Bürger:innen nicht umgesetzt werden können
  • Wo kommen die Erkenntnisse her? Belegen!
  • Rückmeldung auch zu: wann und wie geht es weiter?
  • Zeitnahe Umsetzung der Entscheidung, statt sich wiederholende Beteiligungsprozesse
  • Es muss klar sein, dass die gewählten Mandatsträger das letzte Wort haben und jeweils Abwägungsentscheidungen zu treffen haben (Bürgerbeteiligung ist nicht objektiver oder automatisch besser als die von den BVVlern erwarteten Ergebnisse)
  • Ergebnisse in BVV behandeln
  • Evaluation in festgelegten Freiräumen
  • Rückmeldung an Jugendliche / Kinder direkt auf dem selbemn Weg zurück, also über Schule etc.
  • punktuell wiederkehrende oder begleitende Rückmeldungen, damit Interessierte weiterhin gerne aktiv sind
  • Zeitlichen Horizont und Aufwand offenlegen

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau für Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • Transparente und nachvollziehbare Haushaltsplanung
  • Informationen von Budget (wie viel wofür)
  • Kiezkasse bzw. Bürgerhaushalt
  • Es soll kein Geld kosten
  • Selbstorganisation
  • Bürger:innenhaushalt - ggf. auch als Budget, über das Kinder und Jugendliche abstimmen können
  • 1% Projektbudget für Beteiligung bereitstellen (Haushaltsplanung)
  • Berichtspflichten / Rechenschaften gegenüber prüfendem Gremium verbindlich festlegen
  • selbe Berichtspflicht gegenüber den Bürgern, jeweils 1x p.a. für das Budget einsetzen
  • Reduzierung des Staatsanteils auf 30%
  • Haushalt visuell darstellen
  • Mittel für Beteiligung prozentual veröffentlichen

 

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet dieser Grundsatz genau für Steglitz-Zehlendorf? Aus den Regionalwerkstätten kamen dazu folgende Hinweise:

  • Externe Evaluation
  • Einbindung eines Bürgergremiums
  • Weiterentwicklungaus den Ergebnissen
  • Evaluation als laufender Prozess mit Rückkopplung/Einbindung mit Bürger:innen
  • nicht nur Evaluation des Prozesses, sondern auch des Ergebnisses
  • Forführende Evaluation
  • keine Angst davor haben, auch mal einen "Fehler zu machen"
  • Anbindung an die BVV (Rederecht)
  • öffentliche Veranstaltung, auch Live-Übertragung und diese als Aufzeichnung (ggf. befristet) zur Verfügung stellen
  • auch zwischendurch phasenweise Rückmeldungen einholen und in die Evaluation einfließen lassen
  • Möglichkeit der Rückmeldung für alle Personenkreise schaffen, dabei möglichst geringer Aufwand
  • Einbindung Sozialträger des Bezirkes

Ergebnisse aus den drei Regionalwerkstätten

Was bedeutet "gute Beteiligung" in Steglitz-Zehlendorf? Was ist Ihnen besonders wichtig? Ideen für weitere Grundsätze und gute Beteiligung aus den Regionalwerkstätten:

  • Bürgerbeteiligung bezieht immer Menschen mit Behinderungen ein, daher ist sie immer barrierefrei: Sinnesbehinderungen, Mobilitätsbehinderungen, in leichter Sprache zu organisieren
  • Bürgerbeteiligung in einen politischen Diskussionsprozess einbinden, der mittelfristig ausgerichtet ist, z.B. im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
  • Verdeutlichen, dass nur eine frühzeitige Abstimmung zu Zielen und Maßnahmen Spielräume für eine breite Einbindung aller Bürger:innenbelange bietet
  • Bürgerbeteiligung bezieht immer weitere Sprachen außer Deutsch mit ein
  • Beteiligungsschlüssel festlegen: Mindestbeteiligung bei einem Vorhaben der Größe X ist gleich Y. Wird die Mindestbeteiligung von Bürgern nicht erreicht, ist das Beteiligungsverfahren zu wiederholen
  • Keine Beteiligung darf keine "Ausrede" sein, um mit den nächsten Planungschritt weiter zu gehen
  • Bürgerbeteiligung wird im Bereich der Bezirksbürgermeistern angesiedelt
  • die Beteiligungsbeiräte der Bezirke tauschen sich regelmäßig untereinander aus
  • Mitwirkungsrechte auf Bezirksebene dürfen nicht dazu führen, dass Stadtweite Planungsvorhaben blockiert werden
  • Verfahren standardisieren, damit Zeitfenster eingehalten werden (Verbindlichkeit)
  • Alle Planungen müssen Klimaschutz und Gesundheit berücksichtigen
  • Alle Projekte über 200.000 Euro müssen durch einen Bürgerrat oder viele Personen beführwortet werden
  • Gute professionelle Vorbereitungszeit für die jeweiligen Anliegen, auch initiiert von der Anlaufstelle für Beteiligung)
  • Informationsveranstaltungen zu den entsprechenden Themen / Anlässen; Erarbeitungen zusammen mit Bürger:innen

 

Kommentare