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Grundsätze und Instrumente für gute Beteiligung in Steglitz-Zehlendorf
Gemeinsam wollen wir mit Ihnen die 9 bestehenden Grundsätze für gute Beteiligung der Leitlinien auf Senatsebene evaluieren und spezifisch für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf anpassen - Ihre Expertise für den Bezirk ist gefragt!

INSTRUMENTE ZUR UMSETZUNG DER LEITLINIEN

Neben den neun Grundsätzen finden sich fünf zentrale Instrumente in bereits bestehenden Leitlinien. Diese sind
integraler Bestandteil für die Umsetzung der entwickelten Leitlinien und sollen auch in Steglitz-Zehlendorf implementiert werden.

Wir wollen Sie in erster Linien über die 5 Instrumente informieren. Ein längerfristiges Ziel soll es jedoch sein, die Bedeutung und Ausgestaltung der Instrumente speziell für Steglitz-Zehlendorf zu eruieren und sie an die bezirklichen Bedarfe und Gegebenheiten anzupassen.

Anlaufstelle

Damit Bürgerinnen und Bürger jederzeit persönlich erfahren können, wo eine Beteiligung aktuell möglich ist und wie man sich beteiligen kann, werden Anlaufstellen für Beteiligung in den Bezirken eingerichtet. Sie haben feste und bürgerfreundliche Öffnungszeiten. Die Teams der Anlaufstellen informieren, beraten und vernetzen zum Thema Beteiligung an der Stadtentwicklung. Sie unterstützen Bürger und Bürgerinnen bei der Anregung von Beteiligung und bei deren Selbstorganisation. Sie helfen bei der Organisation von Weiterbildungen für Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik und unterstützen bei Beteiligungskonzeptionen. Außerdem sind sie auch maßgeblich für die Umsetzung der Leitlinien verantwortlich.

Die Anlaufstellen werden gemeinsam von der Verwaltung und von einem freien, gemeinnützigen Träger betrieben. So ist die Neutralität der Anlaufstelle gewährleistet und sie kann Bürgerinnen und Bürger unabhängig unterstützen und informieren.

 

Vorhabenliste

Welche Projekte der Stadtentwicklung laufen derzeit, welche sind geplant, welche Auswirkungen haben sie? Wo ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen und wo (und warum) nicht? All diese Informationen finden Bürger und Bürgerinnen zukünftig in einer Vorhabenliste, die im Internet (unter mein.berlin.de) und in gedruckter Form verfügbar sein soll. Die Liste informiert frühzeitig und in verständlicher Sprache über Vorhaben und wird regelmäßig aktualisiert. Bürgerinnen und Bürger können auch fehlende Projekte ergänzen, die dann in der digitalen Version veröffentlicht werden.

Beteiligungskonzept

Damit alle wissen, worum es geht, soll für jede Beteiligung vorab ein Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Aus ihm wird deutlich, worum es bei der Beteiligung geht, wie sie abläuft, wer mitwirken kann und wie die Ergebnisse in das Vorhaben einfließen. Dieses Konzept wird rechtzeitig im Internet über einen Link in der digitalen Vorhabenliste veröffentlicht.

Beteiligungsbeirat

Ein Beirat wird die Umsetzung der Leitlinien begleiten. Er wird sich mit den Erfahrungen aus dem Prozess der Erarbeitung der Leitlinienauseinandersetzen. Er kann auch Empfehlungen zur Beteiligung bei geplanten und laufenden Projekten geben. Besetzt wird er jeweils für vier Jahre durch Mitglieder aus Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern. Durch diese Vielfalt werden verschiedene Perspektiven einbezogen.

Anregung zur Beteiligung

Es gibt immer wieder Vorhaben, die für die Bürgerinnen und Bürger oder für die Zukunft der Stadt besonders bedeutsam sind. Bei derartigen Projekten führt die Verwaltung in der Regel von sich aus eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch.

Bei Projekten in der Vorhabenliste, für die zunächst keine Beteiligung vorgesehen ist, können Bürger und Bürgerinnen selbst eine Beteiligung anregen. Die Anregung kann formlos oder per Antrag bei der zentralen Anlaufstelle erfolgen. Sie wird den zuständigen Senatorinnen und Senatoren vorgelegt. Wird sie abgelehnt, muss dies schriftlich begründet werden. Das gilt für Projekte des Landes und wird ähnlich auch für die Bezirke angestrebt.

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