Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026
Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
© Stephan Röhl
Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030)
Mit dem novellierten Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln.) hat das Land Berlin Voraussetzungen geschaffen, sich bis zum Jahr 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. 95 Prozent der Treibhausgasemissionen sollen gegenüber 1990 reduziert werden.
Strategische Grundlage für dieses Ziel ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), welches für den Umsetzungszeitraum von 2017 bis 2021 rund einhundert Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Gebäude und Stadtentwicklung, Verkehr, Wirtschaft sowie private Haushalte und Konsum umfasst. Im Rahmen des aktuellen Umsetzungszeitraumes wurden bereits viele Maßnahmen erfolgreich realisiert. Der Stand der Umsetzung ist in den jährlichen Monitoringberichten und im digitalen Energie- und Monitoringsystem (diBek) festgehalten.
Nach den Vorgaben des Berliner Energiewendegesetzes ist das BEK 2030 regelmäßig weiterzuentwickeln. Ein Jahr nach Konstituierung des Parlaments ist dem Berliner Abgeordnetenhaus der Entwurf für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 vorzulegen. Daher wurde das BEK 2030 unter Berücksichtigung neuer Klimaziele, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz fortgeschrieben.
Beteiligungsprozess
Die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sind mittlerweile fest in unserer Gesellschaft verankert. Langfristig wird der Klimawandel erhebliche Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben haben. Die globalen Klimaveränderungen stellen auch Berlin vor große Herausforderungen. So erwarten Bürgerinnen und Bürger ein nachhaltiges Handeln und Wirtschaften der Politik und Verwaltung. Zahlreiche Initiativen, wie die Klimabewegung "Fridays for Future" oder die Volksinitiative "Klimaneustart Berlin", stehen für gesellschaftliche Forderungen Pate.
Um Anregungen und Hinweise für die Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms aus der Stadtgesellschaft zu berücksichtigen, wurde diese über verschiedene Beteiligungsformate einbezogen. Damit wurde an vorherige Beteiligungsprozesse der Klimaschutzverwaltung angeknüpft. Angesprochen wurden neben Verwaltung und Politik auch öffentliche Unternehmen und Wirtschaft, die Fachöffentlichkeit bestehend aus Experten, Wissenschaft sowie Interessens- und Fachverbänden sowie die organisierte Zivilgesellschaft (Vereine und Initiativen).
Der Bürger:innenrat Klima, der seit ab Frühjahr 2022 tagt, erweitert den angesprochenen Kreis um im Zufallsverfahren ausgewählte Berlinerinnen und Berliner, die das BEK 2030 diskutieren und ebenfalls Empfehlungen und Maßnahmen zu dessen Weiterentwicklung erarbeiten.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses galt es, den Beitrag zum Klimaschutz des Landes Berlin und jedes Einzelnen zu diskutieren, unter anderem wo bereits negative Veränderungen wahrgenommen werden, welche Auswirkungen ganz konkret in verschiedenen Lebensbereichen ausgemacht wurden und neue Ideen und Anregungen aufzunehmen, welche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele Berlins möglich und notwendig sind. Der Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des BEK 2030 startete am 15.September 2021 von 17.00 bis 19.30 Uhr mit einem öffentlichen Auftaktforum. Dieses konnte über einen Livestream verfolgt werden, aber auch die aktive Beteiligung in Form von Fragen, Ideen und Anregungen war möglich. Der Stream ist weiterhin hier abrufbar. Die erste Beteiligungsphase war bis zum 03.10.2021 online über mein.berlin.de möglich. Eine weitere Online-Beteiligungsphase fand von Mitte Februar bis Mitte Mäz 2022 statt, in der sich die Bürgerinnen und Bürger erneut einbringen konnten. Darüber hinaus wurden bis zum Frühjahr 2022 zwei Fachforen und mehrere Workshops mit der Fachöffentlichkeit zu den Themen der Handlungsfelder des BEK 2030 durchgeführt (den Ablauf des Gesamtprozesses finden Sie auf Folie 6 der Präsentation).
Als Dienstleister für die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die Berliner Energieagentur GmbH gemeinsam mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH und der DIW Econ GmbH beauftragt. Die wissenschaftliche Studie wurde im Juni 2022 vorgelegt und der zuständigen Staatssekretärin Dr. Silke Karcher im Rahmen einer Abschlussveranstaltung übergeben.
Der Bereich Klimaanpassung wird separat federführend durch das Referat Klimaschutz und Klimaanpassung in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz unter Einbindung weiterer Fachverwaltungen und Bezirke, aber auch von Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet. Maßnahmen und Hinweise zum Bereich der Klimaanpassung, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingehen, wurden in diesem Prozess weiterverarbeitet.
Der Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für den Zeitraum 2022 bis 2026 wurde durch die Bietergemeinschaft nexus institut (federführend) und Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG betreut.
Weiterführende Informationen
Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2022-2026
Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (Umsetzungszeitraum 2016 – 2021)
Informationen zum Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz
digitales Monitoring- und Informationssystem des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms
Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050
Endbericht zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms
Verantwortliche Stelle
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
am 15. September 2021
ab 15. September 2021
am 17. November 2021
am 30. November 2021
am 30. November 2021
am 15. Dezember 2021
am 15. Dezember 2021
am 19. Januar 2022
ab 16. Februar 2022
am 23. Februar 2022
ab 16. Juni 2022
am 16. Juni 2022
Der Endbericht zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms ist auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht.
2. Onlinebeteiligung
Vom 16.2. bis 16.3.2022 wurden die im Rahmen des 1. Fachforums und der Workshopreihe identifizierten Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Private Haushalte & Konsum, Gebäude & Stadtentwicklung und Wirtschaft zur Diskussion gestellt. Zusätzlich gab es die Kategorie "Übergeordnete Maßnahmen" sowie die Möglichkeit eigene Maßnahmen zu benennen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und das BEK-Team bedanken sich recht herzlich bei allen aktiven Bürger*innen und Institutionen, die mit ihren Hinweisen und Kommentaren einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms leisten.
Insgesamt wurden 1205 Beiträge von 256 unterschiedlichen Nutzer*innen während der Beteiligungsphase eingebracht, davon 902 Hinweise direkt zu den Maßnahmen und wiederum 303 Kommentare zu den Hinweisen.
Die Beiträge wurden durch das Fachkonsortium gesichtet und ausgewertet sowie substantielle Beiträge in das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm aufgenommen. Die Aufnahme der Hinweise und Kommentare wurde dokumentiert und in geeigneter Weise kenntlich gemacht.
Das erzielte Ergebnis - Anzahl der Hinweise und Kommentare - wird als sehr gut eingeschätzt. "Das sind (quantitativ) sehr gute Beteiligungszahlen. Das Gros der Projekte bewegt sich eindeutig darunter", bestätigt ein Vertreter der Senatskanzlei, die die Beteiligungsplattform mein.berlin.de betreut.
Am 16. Juni 2022 fand die öffentliche Abschlussveranstaltung statt.
Dokumentation der Veranstaltungen
Auftaktforum am 15. September 2021 (PDF ca. 1,5 MB, barrierefrei)
1. Fachforum am 17. November 2021
- Dokumentation (PDF ca. 900 KB, barrierefrei)
- Impulspapier (PDF ca. 1,2 MB)
- Präsentation (PDF ca. 1,6 MB)
2. Fachforum am 23. Februar 2022
- Dokumentation (PDF ca. 12,5 MB)
- Impulspapier (PDF ca. 650 KB)
- Präsentation (PDF ca. 1,3 MB)
Themenworkshop Verkehr am 30.11.2021
- Dokumentation (PDF barrierefrei ca 1,2 MB)
- Impulspapier (PDF ca. 400 KB)
- Präsentation (PDF ca. 1,6 MB)
Themenworkshop Private Haushalte & Konsum am 30.11.2021
- Dokumentation (PDF barrierefrei ca. 850 KB)
- Impulspapier (PDF ca. 220 KB)
- Präsentation (PDF ca. 150 KB)
Themenworkshop Gebäude & Stadtentwicklung am 15.12.2021
- Dokumentation (PDF barrierefrei ca. 1 MB)
- Impulspapier (PDF ca. 480 KB)
- Präsentation (PDF ca. 1,6 MB)
Themenworkshop Energie am 15.12.2021
- Dokumentation (PDF ca. 1,1 MB)
- Impulspapier (PDF ca. 420 KB)
- Präsentation (PDF ca. 330 KB)
Themenworkshop Wirtschaft am 19.1.2022
- Dokumentation (PDF ca. 720 KB)
- Impulspapier (PDF ca. 250 KB)
- Präsentation (PDF ca. 220 KB)
Abschlussveranstaltung am 16. Juni 2022 (PDF ca. 1,2 MB, barrierefrei)
Häufig gestellte Fragen während der 1. Onlinebeteiligung
Berliner Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen auf dem Auftaktforum am 15.9.2021 sowie in der anschließenden 1.Online-Beteilgungsphase Ihre Ideen, Anregungen und Hinweise für die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) einzubringen. Die Beiträge wurden anschließend in verschiedene Themenbereiche geclustert. Häufige Fragestellungen und Rückmeldungen zum Prozess werden im Folgenden beantwortet. Inhaltliche Hinweise und Maßnahmenvorschläge werden vom Fachgutachter geprüft und bei entsprechender Eignung im weiteren Erarbeitungsprozess berücksichtigt.
Wer bearbeitet die "Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030)"?
Als Dienstleister für die Fortschreibung des BEKs wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die Berliner Energieagentur GmbH gemeinsam mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH und der DIW Econ GmbH nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren beauftragt. Die wissenschaftliche Studie soll Ende des 1. Quartals 2022 vorgelegt werden. Für den Beteiligungsprozess zur Erstellung des BEKs wurde ebenfalls im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens das Konsortium nexus GmbH und Planergemeinschaft Stadt und Raum ausgewählt.
Wer erarbeitet den Teil der Klimaanpassung für den neuen Umsetzungszeitraum?
Der Bereich Klimaanpassung wird separat federführend durch das Referat Klimaschutz und Klimaanpassung in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz unter Einbindung weiterer Fachverwaltungen auf Senats- und Bezirksebene, aber auch von Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet. Maßnahmen und Hinweise zum Bereich der Klimaanpassung, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingehen, werden in diesen parallelen Prozess eingespeist und weiterverarbeitet.
Wie lang ist der Zeitraum der Beteiligung?
Die öffentlichen Beteiligungsphasen reihen sich ein in eine Abfolge von Auftaktforum, zwei Fachforen und 10 Experten-Workshops zu den Handlungsfeldern des BEK 2030. Die Ergebnisse des Prozesses zur Weiterentwicklung des BEK 2030 sollen bis zum Ende des 1. Quartals 2022 vorliegen. Die Beteiligungsphasen sind an die vorgesehenen Arbeitsphasen des BEKs angepasst. Erarbeitete Ergebnisse werden auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de vorgestellt. Es wird die Möglichkeit geben, in einer 2. Online-Beteiligungsphase Anfang 2022 dazu Hinweise und Kommentare abzugeben.
Wer kann sich beteiligen?
Alle Bürgerinnen und Bürger Berlins sind angesprochen, ihre Ideen und Hinweise zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms und der entsprechenden Maßnahmen einzubringen. Die Beteiligungsphasen sind auf der Plattform mein.berlin.de für alle Interessierten zugänglich. Fragen in der Onlinebeteiligung zielen vorrangig darauf ab, Erkenntnisse aus der Stadtgesellschaft für den weiteren Prozess zu gewinnen sowie Erfahrungen und Wissen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Bezirke und möglichst vieler unterschiedlicher Interessen- und Zivilgruppen zu erhalten.
Wer sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Workshopreihen?
Die Workshops richten sich neben Vertreter*innen der Verwaltung, öffentlicher Unternehmen und der Wirtschaft auch an die Fachöffentlichkeit bestehend aus Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft sowie Interessen- und Fachverbänden sowie an die organisierte Zivilgesellschaft (z.B. Vereine und Initiativen), die sich im Grundsatz mit der Umsetzung von Maßnahmen des BEK 2030 auseinandersetzen.
Was geschieht mit den inhaltlichen Anregungen, die zur Weiterentwicklung des BEK 2030 gegeben wurden?
Eingegangene Hinweise, Kommentare, Ideen und Maßnahmen werden sorgfältig vom Fachkonsortium geprüft und fließen bei entsprechender Eignung in das neue Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm ein bzw. werden an andere Zuständigkeiten adressiert.
Wie wurde/wird auf den Beteiligungsprozess hingewiesen?
Das Auftaktforum und die 1. Online-Beteiligung wurde über Berliner Akteure der Fachöffentlichkeit (z.B. Vertreter*innen von Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen) und Multiplikatoren beworben, die über ihre Informationskanäle auf die Beteiligungsmöglichkeit hingewiesen haben. Darüber hinaus wurde die Veranstaltung wie auch die Online-Beteiligung auf den Social-Media-Kanälen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie über die Presse beworben. Aufgrund einer kurzen Vorbereitungszeit war ein längerer Vorlauf nicht möglich. Der Aspekt einer längeren Bewerbungsphase wird im weiteren Prozess, insbesondere hinsichtlich der 2. Online-Beteiligung, berücksichtigt.
Wie werden die Ergebnisse der IÖW -Studie "Berlin Paris-konform machen" im weiteren Bearbeitungsprozess berücksichtigt?
Die Machbarkeitsstudie "Berlin Paris-konform machen" (BPKM) legt in verschiedenen Szenarien dar, wie Berlin schon vor 2050 klimaneutral werden kann, um dem Zielpfad des Pariser Abkommens gerecht zu werden. Sie aktualisierte damit die Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“ aus dem Jahr 2014, die eine wichtige Grundlage der Berliner Klimaschutzpolitik und des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für den Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021 bildete. Damit wird die BPKM-Studie die wesentliche Basis für die Weiterentwicklung des BEKs sein. Aufgrund der Novellierung des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes sind die Zielpfade jedoch entsprechend anzupassen. Ebenso sollen Ergebnisse und Empfehlungen weiterer, relevanter Studien z.B. „Wärmestrategie für das Land Berlin“ in das neue BEK fließen.
Welche Maßnahmen aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021 wurden bisher umgesetzt?
Im aktuellen BEK-Umsetzungskonzept gibt es rund 100 Maßnahmen, wovon knapp 70 in Bearbeitung sind. Zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ein regelmäßiges Monitoring. Die Berichte der Jahre 2018 bis 2020 finden sich auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz unter https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2017-bis-2021/. Auf der Seite "digitales Monitoring- und Informationssystem des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms" finden sich weitere Informationen zur Umsetzung des BEK 2030.
Wird es einen Bürgerrat zum Thema Klima geben?
Es wird im Jahr 2022 ein Bürger:innenrat zum Thema Klima eingesetzt. Er wird mit 100 zufallsausgewählten Berlinerinnen und Berlinern besetzt werden, die im Frühjahr 2022 verschiedene Maßnahmenoptionen diskutieren und anschließend eine gemeinsame Empfehlung abgeben.
Hinweise und Fragen zur 2. Onlinebeteiligung
Aufbauend auf den Ergebnissen des 1. Fachforums und der Themen-Workshops wurden vom Fachkonsortium Maßnahmen identifiziert und weiterentwickelt, die im Rahmen der 2. Onlinebeteiligung zur Diskussion gestellt werden. Sie sind herzlich eingeladen Ihre Hinweise und Kommentare einzubringen.
Wieso ist die Nummerierung der Maßnahmen nicht fortlaufend?
Die Projektnummern der Maßnahmen stammen z.T. aus der ersten Phase des BEK. Im Zuge der Weiterentwicklung wurden die Maßnahmen aktualisiert, zum Teil zusammengelegt bzw. Maßnahmen, die abgeschlossen sind, herausgenommen. Gleichzeitig wurden neue Maßnahmen ergänzt. Um eine Zuordnung zu den bisherigen Maßnahmen herzustellen, wurden die bisherige Nummerierung beibehalten und um neue höhere Ziffern für neue Maßnahmen ergänzt. Aus diesem Vorgehen heraus ergeben sich Lücken in der Nummerierung.