Programm „Gemeinschaftsgärtnern in der Stadt verwurzeln“ auflegen
- Kampagne Biologische Vielfalt (für Privatflächen: Öffentlichkeitsarbeit/Anleitung/ Kooperationen mit Eigentümern/ Wettbewerbe, Artenfinder, Citizen Science Projekte, Netzwerke)
Fortführung der Konzepte für die länderübergreifende Landschaftsentwicklung in den Regionalparks in Abstimmung und Kooperation mit den Nachbargemeinden
- Einrichtung eines Bürgerbudget für das Stadtgrün
- Einrichten von 3 Stellen pro Bezirk und jährlich 100.000 € um teilräumliche Landschafts- und Freiraumkonzepte als Grundlage für Freiraumqualitätsoffensive und strategischen Flächenentwicklung zu erstellen
- Erstellung und Aktualisierung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Schutzgebiete
Verankerung des Ökokontos
- Verbindliche Einführung des BFF 2.0 in der Innenstadt
- Novellierung der Bauordnung Berlin (§8) zur Stärkung des Grüns
- Aktionstage /–jahre für bestimmte Artengruppen (Zielarten)
- Aus- und Fortbildungen für Gärtner*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Parkmanager*innen, Naturbegleiter*innen
- Einführung der Zertifizierung der Baumpfleger als Kriterium der Vergabe
Diskussion
- Comment 9832
Dauerhafte Absicherung der Gemeinschaftsgärten als Gemeingut ! Ein Dauergartenvertrag für Berlin - entsprechend dem Dauerwaldvertrag von 1914, den Berliner BürgerInnen mit Unterschriftenaktionen, Informationskampagnen und Organisierung erstritten haben.
"Aufgrund der oft prekären Lage als Zwischennutzung besteht die zentrale Forderung an ein Gartenkonzept für Berlin darin, die bestehenden Flächen auf einer verbindlichen Rechtsgrundlage dauerhaft zu sichern. Die selbstorganisierten Gärten müssen als Bildungs- und Teilhabeorte in einer zu- kunftsfähigen Stadtplanung zu einem fest verankerten Teil der sozialen und ökologischen Infrastruktur werden. Der Zugang zum gemeinschaftlichen Gärtnern soll allen sozialen Schichten offenstehen und wohnortnah gewährleistet sein. Dazu sollen über die bestehenden Standorte hinaus weitere Flächen für Gemeinschaftsgärten in allen Kiezen ausgewiesen werden. Dies muss gerade auch in dicht bebauten Bereichen gewährleistet sein – unter der Zielsetzung, einen höheren Grad an Umweltgerechtigkeit umzusetzen, ins-besondere dort, wo Umweltbelastungen hoch sind und der Zugang zu Natur und Erholung eingeschränkt ist. Ein Potenzial, auch im Zusammenhang mit dem Ziel eines klimaneutralen Berlins, ist der Ausbau der grünen Infrastruktur auf den bisher dem automobilen Individualverkehr vorbehaltenen Flächen. Zur dauerhaften Absicherung der Gärten müssen diese als eine Allmende (Gemeingut) verstanden werden. Die Gärten übernehmen bereits jetzt schon zahlreiche öffentliche Aufgaben und gemeinwohlorientierte Funktionen wie die öffentliche Zugänglichkeit zu Naturerfahrungs- und Erholungsräumen, Bildungsangebote, soziale und nach- barschaftliche Aufgaben sowie die Umsetzung von Zielen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes. Im Rahmen einer gesamtstädtischen Planung werden diese Funktionen gemeinsam mit der Politik ausgehandelt und verbindlich für die Gärten festgeschrieben. Um die Umsetzung dieser Aufgaben sicherzustellen, bedarf es einer gesicherten und kontinuierlichen Finanzierung für Personal- und Sachmittel. Um diese Sorge für das Gemeinwohl zu gewährleisten und die Gemeinschaftsgärten zu einem ge- nerationenübergreifenden Teil der Stadt zu machen, werden die Gärten dauerhaft der Spekulation, Privatisierung und Bebauung entzogen. "
- Comment 9739
"Einrichten von 3 Stellen pro Bezirk...": , sehr sinnvolle Maßnahme bei den unterbesetzten Planungsämtern, hoffentlich kommt diese nicht zu spät, wenn sie erst nach Beschluss der Charta/Handlungsprogramm greift.
- Comment 9643
Hallo, das klingt alles großartig und soll unbedingt zeitnah umgesetzt werden! Ganz lieben Dank dafür! Mit freundlichen Grüßen Juliane Sander