Erläuterung der einzelnen Varianten und Gegenüberstellung
Variante 1: Fahrradstraße
Diese Variante ist die fahrradfreundlichste der drei Varianten.
Sie folgt dem Trennungsprinzip:
- Der Fußverkehr findet auf dem Gehweg statt, der Radverkehr auf der Fahrbahn.
- Die Autos sind in einer Fahrradstraße zu Gast.
- Der motorisierte Durchgangsverkehr wird durch physische Maßnahmen und verkehrsorganisatorische Maßnahmen unterbunden.
- Parkplätze werden im Rahmen der Möglichkeiten vorgesehen.
- Auf einer Fahrradstraße wird der Radverkehr bevorrechtigt über Einmündungen und Kreuzungen geleitet.
- Die Begrenzung der Geschwindigkeit auf max. 30 km/h wird durch den Einbau von Fahrbahnanhebungen, Aufpflasterungen und Verengungen sichergestellt.
Den Lageplan Prinzip Fahrradstraße finden Sie in besserer Auflösung HIER.
Erläuterungen Variante 1
In der Fahrradstraße sind Autos zu Gast. Dies wird durch die Gestaltung deutlich. Die Parktaschen und der Sicherheitstrennstreifen, der Radfahrende vor unachtsam geöffneten Türen schützt, können in wiederverwendetem Großpflaster hergestellt werden. Es gibt zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Im Rahmen des Möglichen sind Kfz-Stellplätze vorgesehen. Je Straßenabschnitt und Fahrtrichtung existiert eine Liefer- und Ladezone, um genügend Möglichkeiten des legalen Haltens vorzuhalten, sodass der sichere Verkehrsablauf nicht gestört wird.
Die Seitenbereiche mit den Gehwegen wurden abschnittsweise verbreitert, um mehr Verweilmöglichkeiten zu ermöglichen. Die Flächen zur vollständigen Versickerung des anfallenden Regenwassers in Mulden beschränken sich auf das notwendige Minimum.
Den ausführlichen Plan zu der Variante 1 finden Sie HIER.
Variante 2: Fahrradstraße und Fußgängerzone
Den Lageplan Prinzip Fahrradstraße und Fußgängerzone finden Sie in besserer Auflösung HIER.
Erläuterungen Variante 2
Die Bereiche „Nord“ und „Mitte“ entsprechen der Variante 1. In der Variante 2 wird der südliche Bereich mit einem Konzept zum gemischten Verkehr ergänzt: In einer Fußgängerzone darf der gesamte Straßenteil vom Fußverkehr genutzt werden. Er mischt sich mit dem übrigen zugelassenen Verkehr (Fahrrad und Liefern/Laden zu bestimmten Zeiten) auf einer niveaugleich ausgestalteten Fläche.
Bestimmte Bereiche werden so gestaltet, dass dort ausschließlich Fußverkehr stattfindet, weil anderer Verkehr entweder physisch nicht möglich ist - bspw. wegen zu geringen Breiten oder weil der Verkehr intuitiv lieber woanders stattfindet (Führung des Radverkehrs eher in der Straßenmitte).
Parkplätze entfallen vollständig, da sie in einer Fußgängerzone nicht zulässig sind. Hinsichtlich der Straßenausstattung gibt es große Freiheitsgrade, da straßenrechtlich der gesamte Bereich „Gehweg“ ist; Verkehrszeichen werden darin nicht aufgestellt. Damit ist eine besonders stadtbildfreundliche Gestaltung möglich.
Das Gestaltungskonzept für die Fußgängerzone sieht insbesondere eine Maximierung des Grünanteils vor. Damit soll zum einen den hohen Umwelt-Mehrfachbelastungen begegnet werden, zum anderen soll mit diesem Fokus vorgebeugt werden, dass sich eine „Partymeile“ etabliert, in der sich große Gruppen lautstark aufhalten.
Regelmäßige Belagswechsel und der Einsatz von Pflaster statt Asphalt sorgen für einen Stadtplatzcharakter. Es wird empfohlen, Pflasterbeläge in der Fußgängerzone zu verwenden und insbesondere aus historischen und ökologischen Gesichtspunkten das Großpflaster aus dem Bestand aufzunehmen, zu schneiden, aufzurauen und wiederzuverwenden.
Um zu vermeiden, dass der Liefer- und Ladeverkehr durch die Fußgängerzone (während der zugelassenen Zeiten) mit überhöhtem Tempo fährt, sind die Grünflächen versetzt angeordnet.
Intuitiv würde der Radverkehr ebenfalls die breite Gasse in der Straßenmitte befahren, sodass Zufußgehende, die sich nach besonders viel Ruhe und Rückzug sehnen, diese besonders in den äußeren Bereichen entlang der Häuser finden.
Den ausführlichen Plan zu der Variante 2 finden Sie HIER.
Variante 3: Fußgänger- und verkehrsberuhigte Zone
Bei Variante 3 soll der südliche und mittlere Bereich der Weichselstraße - wie in Variante 2 beschrieben - als Fußgängerzone ausgeführt werden. Nur noch im nördlichen Bereich zwischen Pflüger-und Weserstraße darf der motorisierte Individualverkehr verkehren. Dazu ist es notwendig, die Diagonalsperre auf Höhe der Weserstraße und die umgebende Verkehrsführung so anzupassen, dass der Verkehr ohne (gefährliche) Wendemanöver stattfinden kann.
Den Lageplan Prinzip Verkehrsberuhigt und Fußgängerzone finden Sie in besserer Auflösung HIER.
Erläuterungen Variante 3
Das Gestaltungskonzept des verkehrsberuhigten Bereichs im Abschnitt „Nord“ sieht vor, einen verkehrsberuhigten Bereich zu realisieren, der niveaugleich ausgestaltet ist und dazu einlädt, die gesamte Fläche zu Fuß zu begehen.
Ähnlich wie in der Fußgängerzone mischen sich hier alle Verkehrsarten auf einer Fläche - mit dem Unterschied, dass der Kfz-Verkehr dauerhaft zugelassen ist. Um so wichtiger ist es, durch eine entsprechende Gestaltung für die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu sorgen. Dadurch wird gleichzeitig das Durchfahren weniger attraktiv, sodass der Durchgangsverkehr sich alternative Routen sucht und sich der Kfz-Verkehr auf Ziel- und Quellverkehr beschränkt.
Parken ist in dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die übrige befestigte Fläche soll dem Fußverkehr und dem fließenden übrigen Verkehr zur Verfügung stehen. Die Aufenthaltsqualität wird durch den Einbau von Sitzmöglichkeiten, durch eine intensive Begrünung und beispielsweise das Aufbringen von Markierungen für Kinder-Hüpfspiele gesteigert. Es wird empfohlen, Pflasterbeläge für den verkehrsberuhigten Bereich zu verwenden, um die Aufenthaltsqualität weiter zu steigern.
Der Abschnitt „Süd“ und „Mitte“ wird als Fußgängerzone ausgebildet und entspricht den unter Variante 2 dargestellten Konzepten.
Den ausführlichen Plan zu der Variante 3 finden Sie HIER.
Gegenüberstellung der Varianten