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Ziele Raum C – Laden im nicht öffentlich-zugänglichen Raum auf privatem Grund

Der Raum C umfasst den Ausbau von Ladeinfrastruktur im nicht öffentlich-zugänglichen Raum. Das beinhaltet die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund, wie z.B. für eigene Stellplätze und Firmengelände oder auch geteilte Ladeinfrastruktur (mit bestimmbarem Personenkreis) z.B. für Mietende in Mehrfamilienwohnhäusern. Hierbei nimmt das Land Berlin eine begleitende, unterstützende Rolle ein und vernetzt, motiviert und fördert die privaten und kommunalen Akteure beim Ausbau.

abgeschlossen
Was denken Sie über den Entwurf der Ziele in diesem Raum?
Haben wir aus Ihrer Sicht die richtigen Ziele formuliert? Müssen wir Ziele ergänzen?

Ziel: Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften

Zielformulierung

Das Land Berlin nimmt verstärkt die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in die Verantwortung - Ausbaupläne sollen bis Ende 2024 vorgelegt werden.

Erläuterung

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften stellen eine wesentliche Instanz im Berliner Wohnungsmarkt dar und verfügen über einen signifikanten Anteil an Stellplätzen an ihren Wohnungseinheiten. Mietenden muss daher eine Möglichkeit geboten werden, ihre Elektrofahrzeuge zukünftig am Wohnort direkt zu laden. Dazu sollen die Wohnungsbaugesellschaften konkrete Ausbaupläne entwerfen und entsprechend der steigenden Bedarfszahlen zeitnahe in die Umsetzungsphase gehen.

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