Mit dem Volksentscheid am 25. Mai 2014 stimmten die Bürger*innen Berlins für das „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes“ (ThFG). Es folgte ein zweijähriger Prozeß, in dem folgende Fragen geklärt wurden: Wie soll das Tempelhofer Feld künftig genutzt werden? Wie wird die dauerhafte Beteiligung der Bürger*innen sichergestellt und schließlich: Wie werden die Entwicklungsziele nachhaltig umgesetzt?
Mit dem ThFG wurde vorgegeben, dass Vertreter*innen der Verwaltung und der Bürgerschaft gemeinsam einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) für die einzigartige Freifläche erarbeiten. Ergebnis dieser Ausarbeitung ist das seit Herbst 2016 bestehende Beteiligungsmodell. Gewählte Bürger*innen, Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutze sowie der Grün Berlin GmbH arbeiten dazu fortlaufend in einer monatlichen, öffentlich tagenden Feldkoordination zusammen.
Mehr Informationen zum Beteiligungsmodell: https://tempelhofer-feld.berlin.de/
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Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
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10179 Berlin
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