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Online-Beteiligung zur Dialogphase 1

Acht Planungsteams präsentieren ihre ersten Ideen für das neue Stadtquartier im Rahmen des städtebaulich-freiräumlichen Werkstattverfahrens. Diskutieren Sie mit uns.

abgeschlossen
Online-Beteiligung zur Dialogphase 1
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UPDATE 02.12.2022 – Verkehrliche Vorgaben für Tram und Bahnquerung

  • Den Download für die Übersichtskarte mit den verschiedenen Varianten finden Sie auf der Projektwebsite zum städtebaulichen Werkstattverfahren HIER. (externer Link)

Erläuterung der verkehrlichen Vorgaben für das städtebaulich-freiräumliche Werkstattverfahren:

  • Abgestimmte Bahnquerung und Führung der Ostumfahrung Bahnhofstraße
  • Varianten zur Trassenfindung für den Umbau einer Tramwendeschleife

Für das neue Stadtquartier sind eine übergeordnete Anbindung und Erschließung durch die Ostumfahrung Bahnhofstraße sowie Umbau und Ertüchtigung der vorhandenen Tramwendeschleife erforderlich. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als zuständige Verwaltung für übergeordnete Verkehrsplanung und den öffentlichen Personennahverkehr, mit dem Bezirk Treptow-Köpenick und der BVG wurden für die weiteren Planungen der beiden Maßnahmen jeweils unterschiedliche Varianten umfassend geprüft und bewertet. Die Ergebnisse waren bzw. sind Entwurfsvorgaben für das städtebauliche Werkstatt­verfahren für das neue Stadtquartier.

Für den Neubau der Ostumfahrung Bahnhofstraße war zunächst eine Querung der Bahntrasse in einem mittleren Korridor in einem nach oben offenen Trog geplant. Diese Trassenführung musste vor Beginn des Werkstattverfahrens geändert werden, weil im Sommer 2021 als Teil der übergeordneten Bahnplanungen eine Verbreiterung der Bahntrasse um eine sogenannte Puffergleisanlage mit vier Abstellgleisen beschlossen wurde. Die Beibehaltung der Unterquerung der Bahntrasse hätte den Bau eines Tunnels erfordert, der länger und etwas tiefer unter den Gleisen hätte verlaufen müssen. Dadurch wären erheblich verlängerte Rampen erforderlich geworden, die das benachbarte Quartier zerschnitten hätten. Insbesondere die vergleichsweise bewerteten Umwelt- und Sicherheitsbelange, die Kosten, die technische, bauzeitliche und planungsrechtliche Umsetzung führten zur Ablehnung dieser Trassierung und zur Entscheidung der Unterquerung der Bahn nun an einer deutlich engeren Stelle der Bahntrasse im Westkorridor nahe dem S-Bahnhof Köpenick.

Die vorhandene Wendeschleife der Tram, die gegenwärtig über den Stelligdamm und die Hirtestraße führt, muss grundlegend neu geordnet werden. Denn die vorhandene Endhaltstelle blockiert in Teilen die Hirtestraße in einem Ausmaß, dass sie die geordnete und verkehrssichere Erschließung der an der Hirtestraße geplanten Grundschule verhindern würde.

Zu Beginn des Werkstattverfahrens war die Variantenprüfung noch nicht abgeschlossen. Darum wurde ent­schieden, dass im Werkstattverfahren zunächst die Variante B mit der größten Flächen­bean­spru­chung berücksichtigt werden soll. Inzwischen ist die Variantenprüfung so weit fortgeschritten, dass mit großer Wahrscheinlichkeit von einer Trassenführung gemäß Variante A der Tram ausgegangen werden kann.

Diese verläuft im Westen zunächst direkt am Bahndamm entlang und wird dort die Endhaltestelle sowie die Abstellgleise haben. Über die Hirtestraße wird dann nur noch eine eingleisige Tramtrasse verlaufen, die genügend Raum für verbreiterte Gehwege belässt und für die Schülerinnen und Schüler einen sicheren Schulweg gewährleistet.

Die Vorgaben für die zweite Phase des Werkstattverfahrens werden entsprechend angepasst.

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