Ihre Kommentare und Hinweise zur Langen Brücke
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Bürger*inneninformation rund um den Neubau der Langen Brücke
© SenUMVK
Planungsphase
Die Lange Brücke im Stadtbezirk Treptow-Köpenick überquert die Dahme. Sie verbindet die Köpenicker Altstadt mit der Köllnischen Vorstadt und dem Ortsteil Spindlersfeld. Aufgrund ihres maroden Zustands muss ein Ersatzneubau errichtet werden.
Aktuell verlaufen unmittelbar neben dem historischen Bauwerk nördlich zwei Behelfsbrücken, die im Rahmen der Sanierung der Langen Brücke Mitte der 1990er Jahre errichtet wurden. Nach damaligem Sanierungsabschluss wurde allerdings deutlich, dass die historische Brücke allein das steigende Verkehrsaufkommen nicht tragen konnte. Seitdem führt der Straßen-, Tram- und Radverkehr in Richtung Osten hin zur Köpenicker Altstadt über das historische Bauwerk. Der Verkehr in Richtung Westen dagegen wird über die zwei Behelfsbrücken geführt.
Da die umfassende Instandsetzung zwischen 1995 und 1998 nicht die gewünschten Verbesserungen für die Bausubstanz erzielte und die Brücke sowohl für die Umfahrung der Köpenicker Altstadt als auch für den überbezirklichen Verkehr gebraucht wird, ist ein Brückenneubau unumgänglich. Der Fachbereich Denkmalschutz des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin erteilte Ende 2019, nach einer intensiven Abstimmungsphase, die zur Erstellung eines Brückenneubaus notwendige denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abriss der historischen Brücke. Zur Sicherung des Umgebungsschutzes der benachbarten Denkmale ist der Fachbereich Denkmalschutz eng in die Planung der neuen Brücke einzubeziehen. Die dazugehörige Planungsphase läuft seit dem Frühjahr 2021. Konkrete Angaben zum Bau können erst nach Abschluss der weiteren Planungen gemacht werden.
Vorhaben
Nach dem Berliner Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) sind die Lange Brücke und die sie überquerende Müggelheimer Straße Bestandteile einer übergeordneten Straßenverbindung (Stufe II). Sie verbinden die Ortsteile Müggelheim und Niederschöneweide und darüber hinaus die Berliner Innenstadt mit Köpenick. Der heutige Zustand der historischen Brücke, aber auch der Behelfsbrücken, ist der damit entstehenden Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen. Besonders der zunehmende Schwerlastverkehr mindert die Stabilität.
Momentan werden Schäden an den Behelfsbrücken beseitigt, um sie bis zur Fertigstellung der neuen Brücke zu ertüchtigen. Diese Instandsetzungsmaßnahmen an den beiden Behelfsbrücken werden in einzelnen Teilphasen umgesetzt, welche Anfang 2022 abgeschlossen sein sollen. Gleichzeitig beginnen die Planungen für einen leistungsfähigeren Neubau. Der Denkmalschutz wurde im Januar 2020 aufgehoben, so dass die Brücke abgerissen werden kann. Dabei müssen Auflagen und Bedingungen der Denkmalschutzbehörde eingehalten werden: Eine neue Brücke soll die Sichtachsen von und zur Altstadt, zum Schloss, der Schlossinsel sowie dem Kiez wieder herstellen. Die Höhe muss sich am historischen Bauwerk orientieren. Konstruktionen wie bei den jetzigen Behelfsbrücken sind nicht möglich.
In die Planungen einer entsprechenden Brückenanlage werden die Anforderungen des Mobilitätsgesetztes sowie der Verkehrsprognose 2030 einfließen.
Vorhabenbereich
Bestandteil der Planungen für den Brückenneubau ist die gesamte Strecke zwischen der Kreuzung Müggelheimer Straße mit der Straße Alt-Köpenick im Osten (Schlossplatz) und dem Kreuzungsbereich Köllnischer Platz im Westen. Die Länge dieses Abschnitts beträgt in etwa 330 Meter.
Verkehrsführung
Momentan sind auf der historischen Brücke baulich vier Fahrstreifen mit zwei integrierten Straßenbahngleisen angelegt. Die Straßenbahn nutzt das Gleis auf der nördlichen Brückenhälfte. Das zweite Gleis bleibt außer Betrieb. Jeglicher weiterer Verkehr nach Osten – vom Autoverkehr bis zum Gehweg – findet auf der südlichen Brückenhälfte statt.
Nach Westen führen über die Behelfsbrücken je zwei Fahrstreifen mit einem integrierten Straßenbahngleis. Die südliche Behelfsbrücke wird nur für den Straßenbahnverkehr genutzt. Das Gleis auf der anderen Behelfsbrücke ist nicht in Benutzung. Dort werden der übrige motorisierte Verkehr sowie der Geh- und Radverkehr über die Dahme geführt.
Geplante Mindestbreiten nach Verkehrsträgern
Für einen Brückenneubau wird aufgrund der vorliegenden Planungsgrundsätze von folgender Aufteilung je Fahrtrichtung ausgegangen:
Bild: SenUVMK
Der Querschnitt zeigt, wie die zukünftige Aufteilung auf der Langen Brücke aussehen könnte.
Hinweis: Die Angaben sind als Planungsgrundlage zu verstehen, welche sich im Rahmen der Planungsphasen noch verändern können.
Diese Anforderungen betreffen sinngemäß auch die Anpassung der Straßenanlagen der gesamten Planungsstrecke vom Schlossplatz bis zum Köllnischen Platz. Aus diesem Grund werden die erforderlichen Planungen für die neuen Verkehrsanlagen, für die neue Brückenkonstruktion und die anschließenden Freianlagen in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt, der BVG und den vielen weiteren Fachbehörden angestimmt.
Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung können erst nach dessen Abschluss erfolgen.
Zu dem Vorhaben für einen geplanten Ersatzneubau wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick die Bürger*innen umfassend und transparent informieren und sie in den weiteren Prozess einbinden.
Für Ihre Fragen haben wir einen FAQ Bereich unter dem Reiter "Ergebnis" erstellt.
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Im Rahmen mehrerer Bürger*innenveranstaltungen sowie der Online-Beteiligung wurden bereits viele Fragen diskutiert und Hinweise formuliert. Diese werden im weiteren Prozess berücksichtigt. Eine Auswahl dieser Fragen sowie die dazugehörigen Antworten finden Sie unten.
Weitere Informationen zur Langen Brücke finden Sie unter: berlin.de/lange-bruecke
FAQ
Vielen Dank für die zahlreichen Fragen und Eingaben - vieles konnte bereits in verschiedenen Veranstaltungen beantwortet werden. Hier finden Sie die meist gestellten Fragen und dazugehörigen Antworten für alle übersichtlich dargestellt in der Form von FAQ.
Wenn Sie Ihr Thema vermissen sollten, bitten wir Sie die Seite zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufzusuchen, denn wir ergänzen kontinuierlich.
Wenn Sie über Aktualisierungen informiert werden möchten, schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Ersatzneubau der Lange Brücke in Berlin Treptow-Köpenick" an: post@hier-mittenmang.de.
1. Die Bauphase ist ab 2024 geplant, die Fertigstellung soll 2027 erfolgen – sind die Brücke und die Behelfsbrücken so lange noch befahrbar?
Momentan werden Schäden an den beiden Behelfsbrücken beseitigt, damit diese bis zur Fertigstellung der neuen Brücke befahrbar bleiben. Die Instandsetzungsmaßnahmen werden in einzelnen Teilphasen umgesetzt und sollen 2022 abgeschlossen sein.
2. Gibt es schon Planungen zu den Bauphasen (Rückbau, Neubau)?
Die Planungen für einen leistungsfähigeren Brückenneubau sind in diesem Jahr (2021) angelaufen. Detaillierte Pläne für die Bauphase liegen noch nicht vor. Baubeginn soll 2024 sein.
3. Warum soll erst 2024 mit den Bauarbeiten begonnen werden?
Eine solch komplexe Baumaßnahme benötigt für die Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeprozesse eines gewissen zeitlichen Vorlauf. Für den Ersatzneubau der Langen Brücke sind eine Vielzahl an Anforderungen und Interessen in den Planungen zu berücksichtigen, unter anderem:
Weiterhin sind auch andere, bereits laufende Baumaßnahmen im Bezirk in die Betrachtungen zum möglichen Baubeginn einzubeziehen.
4. Von welchen Prognosen für das Verkehrsaufkommen wird für die nächsten 5 bis 10 Jahre und darüber hinaus ausgegangen?
Grundlage für die Planungen ist die Verkehrsprognose für 2030. Danach ist im Bereich der Langen Brücke in Treptow-Köpenick zukünftig mit etwa 35.000 Kfz/Tag zu rechnen.
5. Welche verkehrlichen Lösungen sind während der Bauphase geplant?
Konkrete Angaben zu den verkehrlichen Einschränkungen in der Bauphase sind zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht möglich.
In diesem Jahr (2021) haben die Vorplanungen zum Ersatzneubau und den baulich nötigen Schritten (Rückbau, Neubau etc.) begonnen. Dazu werden mehrere Varianten erarbeitet, die die verschiedenen Kriterien, Zwangspunkte und Belange für einen Brückenneubau unterschiedlich stark berücksichtigen. Mithilfe dieser Grundlage werden weitere Schritte besprochen und ausgewählt.
Mitte August ist dazu eine Veranstaltung geplant. Genauere Informationen werden zeitnah über mein.Berlin zu finden sein.
Die Veröffentlichung der Varianten sollte meiner Meinung nicht vorab angekündigt werden. Darüber sollte nach Vorliegen der Varianten entschieden werden.
6. Wer ist für den Brückenneubau verantwortlich? Wo werden fortlaufend Informationen zum Bauprojekt und zu den Beteiligungsschritten zu finden sein?
Die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist für das Projekt verantwortlich. Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie über die Beteiligungsplattform mein.Berlin.de.
7. Wie kann ich mich weiterhin beteiligen?
Im Herbst ist die zweite Phase der Online-Beteiligung und auch eine weitere Veranstaltung geplant. Genauere Informationen werden zeitnah über mein.Berlin zu finden sein.
8. Wie werden die Verkehrsflächen auf einer neuen Brücke verteilt?
Angaben zur genauen Aufteilung der Verkehrsflächen auf der Langen Brücke sind zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Die Anforderungen an die Aufteilung aufgrund vorliegender Planungsgrundsätze sind in einer Querschnittsgrafik auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter dem Punkt Verkehrsführung dargestellt.
Alle Fragen und Hinweise dazu werden je nach Möglichkeit mit in die Planung genommen. Mit fortschreitender Planung werden diese Angaben in den FAQs ergänzt.
9. Ist der verkehrliche Engpass zwischen Brücke und Schlossplatz ebenfalls Teil der Planung?
Bestandteil der Planungen für den Brückenneubau ist die gesamte Strecke zwischen der Kreuzung Müggelheimer Straße mit der Straße Alt-Köpenick im Osten (Schlossplatz) und dem Kreuzungsbereich Köllnischer Platz im Westen. Aus diesem Grund werden die erforderlichen Planungen für die neuen Verkehrsanlagen, für die neue Brückenkonstruktion und die anschließenden Freianlagen in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt, der BVG und weiteren Fachbehörden geführt.
10. Wird die Tramstrecke auf dem Schlossplatz ebenfalls überarbeitet?
Ja, der Schlossplatz ist Bestandteil der Planungen für den Ersatzneubau. Die Tram soll dort so verschwenkt werden, dass die Spur nur noch am Rande des Schlossplatzes geführt wird. Der Lärmschutz wird ebenfalls Berücksichtigung finden.
11. Wie werden Wegemöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr unterhalb der Brücke aufgegriffen, auch mit Blick auf Zugang zur Schlossinsel (Promenade/ Uferwege, auch als Querungsmöglichkeiten der Verkehrsflächen auf der Brücke)?
Die Wege unterhalb der Brücke werden ebenfalls Planungsgegenstand sein, zu diesem frühen Zeitpunkt der Vorplanungen können jedoch noch keine weiteren Aussagen getroffen werden.
12. Inwieweit muss der Denkmalschutz berücksichtigt werden? Welche Auflagen des Denkmalschutzes gibt es bezüglich des Ersatzbrückenbaus?
Der Fachbereich Denkmalschutz des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin erteilte Ende 2019 die zur Erstellung eines Brückenneubaus notwendige denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abriss der historischen Brücke. Der Denkmalschutz wurde damit im Januar 2020 aufgehoben. Für den Brückenneubau müssen Auflagen und Bedingungen der Denkmalschutzbehörde eingehalten werden: Eine neue Brücke soll die Sichtachsen von und zur Altstadt, zum Schloss, der Schlossinsel sowie dem Kiez wieder herstellen. Die Höhe muss sich am historischen Bauwerk orientieren. Konstruktionen wie bei den jetzigen Behelfsbrücken sind damit nicht möglich.
Zur Sicherung des Umgebungsschutzes der benachbarten Denkmale ist der Fachbereich Denkmalschutz eng in die Planung der neuen Brücke einzubeziehen. Die dazugehörige Planungsphase läuft seit dem Frühjahr 2021.
13. Welche Prognosen zu wachsenden Einwohnerzahlen in Köpenick werden in den Planungen berücksichtigt?
Die Angaben zum „Durchschnittlichen täglichen Verkehr an Werktagen (DTVw)“ sind Bestandteil in der Bestellung der Senatsverwaltung für den Ersatzneubau der Brückenanlage. Zudem zählen auch Prognosen über die Entwicklung des Straßenverkehrs in der Zukunft dazu. In der Planung der Baumaßnahme werden für die Verkehrsbelastung die Prognosedaten für 2030 berücksichtigt. Für den Bereich um die Lange Brücke wird ein DTVw von 35.000 Kraftfahrzeugen pro Tag angegeben.
14. Welches Verkehrskonzept für Köpenick liegt den Planungen zur Brückenerneuerung zugrunde?
Die Bestellung des Brückenneubaus bezieht sich auf die Anforderungen des Mobilitätsgesetzes und der Verkehrsprognose 2030.
15. Wann wurden zuletzt Zahlen zu den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden auf der Brücke ermittelt? Wo sind diese veröffentlicht worden?
Auf dieser Kartenanzeige der Berliner Senatsverwaltung ist unter dem Schlagwort "Verkehrsmengen DTVw 2019" der Kfz-Verkehr in Berlin im Jahr 2019 abgebildet. Für den Bereich um die Lange Brücke ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke mit 33.300 Kraftfahrzeugen pro Tag angegeben.
16. Wie viele Spuren wird der ÖPNV in jede Richtung erhalten?
Die Straßenbahn soll auf eigenen Straßenbahnkörpern über die Brücke geführt werden. In der Planung wird untersucht, ob es möglich und sinnvoll ist, gemeinsame Trassen für Straßenbahnen und Busse herzustellen.
17. Können Tram und Bus auf einer Spur geführt werden?
Die Straßenbahn soll auf eigenen Straßenbahnkörpern über die Brücke geführt werden. In der Planung wird untersucht, ob es möglich und sinnvoll ist, gemeinsame Trassen für Straßenbahnen und Busse herzustellen.
18. Wie wird der zunehmende Radverkehr berücksichtigt?
Für den Radverkehr werden auf der Brücke je Fahrtrichtung ein 2,30 m breitem Radweg vorgesehen.
19. Wie wird sicherer Fußverkehr neben dem Radverkehr gewährleistet?
Auf der Brücke werden 3,70 m breite Gehwege (einschließlich Geländer und Beleuchtung) und 2,30 m breite Radwege geplant. Neben den Radwegen wird zudem ein halber Meter breiter Sicherheitsstreifen zu den Fahrbahnen vorgesehen.
20. Wie wird die Querung durch Fuß- und Radverkehr auf der Brücke berücksichtigt?
Direkt auf der Brücke ist keine Querung für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Sichere Übergänge bzw. Querungen werden im Bereich der Straßenkreuzungen in der Planung bearbeitet.
21. Welche Beeinträchtigungen sind während der Bauausführung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Individualen Verkehr zu erwarten?
In allen Bauphasen soll der Verkehr in beide Fahrtrichtungen aufrechterhalten werden. Kurzzeitige baubedingte Sperrungen können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dann soll der Verkehr über Umgehungsstrecken geführt werden.
22. Ändern sich durch die Baumaßnahme Fahrpläne für den Bus- und Straßenbahnverkehr?
Wesentliche Änderungen der Fahrpläne des Bus- und Straßenbahnverkehrs sind nicht vorgesehen. Der Individual- und der Öffentliche Personennahverkehr soll während der einzelnen Bauphasen an den verschiedenen Baubereichen vorbeigeführt werden. Dazu wird die jeweilige bauzeitliche Verkehrsführung in zeitlichen Abständen an den Bauablauf angepasst.
23. Mit welchen Einschränkungen ist während der Bauzeit für den Individual- und den Öffentlichen Personennahverkehr zu rechnen?
Der Verkehr soll während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden. Dazu sind bauabschnittbezogene bauzeitliche Verkehrsführungen vorgesehen. In Ausnahmefällen können kurzzeitig auch Vollsperrungen notwendig werden sein. Um großräumige Verkehrsstörungen zu vermeiden, werden diese unvermeidbaren Vollsperrungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und auf wenige Wochenenden begrenzt.
24. Wie soll Stau während der Bauzeit verhindert werden?
Ziel ist es, die bauzeitliche Verkehrsführung so zu planen, dass es zu keinen zusätzlichen Behinderungen für den Verkehr kommt. Die momentane Situation vor Ort ist jedoch bereits heute durch stark stockenden Verkehr geprägt. Diese Situation ist ein wichtiger Grund für den Brückenneubau und wird sich erst nach deren Fertigstellung grundsätzlich verbessern.
25. Werden Bauarbeiten auch nachts ausgeführt?
Um die nächtliche Ruhe zu wahren, sind grundsätzlich keine lärmintensiven Tätigkeiten während der Nachtstunden geplant. Sollten solche Bauarbeiten in Einzelfällen doch unumgänglich sein, werden Schutzmaßnahmen für die betroffenen Anwohner angeboten.
26. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind geplant?
Die Bauarbeiten und dabei besonders alle lärmintensiven Arbeiten sollen am Tag ausgeführt werden. Bauverfahren, -technologie und Geräteeinsatz werden so gewählt, dass Lärmemissionen möglichst geringgehalten werden. Dabei können auch schalldämmende Einhausungen bestimmter Baubereiche dem Schutz der Anwohner vor Baulärm dienen. Lassen sich die zulässigen Schallpegel, durch die genannten Maßnahmen nicht auf das zulässige Maß begrenzen, ist auch die temporäre Unterbringung betroffener Anwohner in Ausweichquartieren zu prüfen.
27. Was sehen die Planungen hinsichtlich Radverkehr und Umweltschutz vor?
Die Qualität der Radwege wird im Rahmen der Brückenbaumaßnahme verbessert, Radwegbreiten werden vergrößert. Die Planung der Radwege orientiert sich an den Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG).
Der Umweltschutz findet beim Brückenneubau besondere Beachtung. Über Gutachten sollen die Umweltschutzanforderungen in die Planung der Baumaßnahme einfließen. Für Biber und Otter werden unter der Brücke Querungshilfen vorgesehen.