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3.2.2. Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm

Das berlinweite Landschaftsprogramm (LaPro) wird zur Zeit umfassend überarbeitet. Im Entwurf des LaPro ist der Geltungsbereich des Tempelhofgesetzes vom 14. Juni 2014 dargestellt. Die Ziele, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind in dem Entwurf aufgenommen worden. Die öffentliche Auslegung des LaPro wurde am 30. September 2015 abgeschlossen. Im Jahr 2016 sollen Senatsbeschluss und die Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus zum LaPro erfolgen.

Wesentliche Ziele des LaPro sind u.a.: • Die Entwicklung und Qualifizierung der Grünfläche/Parkanlage mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten unter Einbindung aller Altersgruppen; • Die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt entsprechend der Zweckbestimmung, Gestaltung, Nutzung sowie historischen und kulturellen Bedeutung der Grünfläche: • Der Ausbau von Kooperationen in der Nutzung und Pflege durch Förderung bürgerschaftlichen Engagements; • Pflege / Entwicklung von sonstigen Eignungsflächen für den Biotopverbund

Hinsichtlich der von einigen Bürgerinnen und Bürgern geforderten Ausweisung des Tempelhofer Feldes als Landschaftsschutzgebiet sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kein Erfordernis, da im ThFG der Schutz von Natur und Landschaft ausreichend gewährleistet ist und die Pflege über den EPP und das Pflegekonzept gesichert wird. Eine bessere rechtliche Sicherung würde durch eine zusätzliche Überlagerung des Gebietes mit einer unter Gesetzesrang stehenden Rechtsverordnung (Landschaftsschutzgebietsverordnung) nicht erreicht werden.