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6.4 Der Prozess der Beteiligung von Bürger:innen

Der Prozess der Beteiligung von Bürger:innen verläuft in drei Phasen:

Phase A: Erstellung der Vorhabenliste und Planung der Beteiligungsverfahren; Phase B: Durchführung des Beteiligungsverfahrens; Phase C: Auswertung und Rückkopplung

Abbildung 3: Phasen des Beteiligungsprozesses

Phase A: Erstellung der Vorhabenliste und Planung der Beteiligungsverfahren sowie gegebenenfalls Überprüfung von durch Bürger:innen angeregter Beteiligung

1. Erstellung Vorhaben-Steckbriefe (FA & KoordBB); 2. Erstellung Vorhabenliste (KoordBB); 3. Veröffentlichung Vorhabenliste.

Abbildung 4: Darstellung des Vorbereitungsprozesses (Phase A) von Bürger:innenbeteiligungsverfahren. (FA=Fachamt, KoordBB= Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung, VL= Vorhabenliste).

Fachämter erstellen Steckbriefe zu ihren Vorhaben, die sie an die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung weiterleiten. Auf Basis der Steckbriefe erstellt letztere die Vorhabenliste des Bezirks.

Vorhaben, bei denen die Beteiligung von Bürger:innen gesetzlich geregelt ist oder bei denen das Fachamt ein Beteiligungsverfahren empfiehlt, werden zwingend in die Vorhabenliste aufgenommen. Es liegt im Ermessen der Fachämter, weitere Verfahren, bei denen keine Beteiligung vorgesehen ist, auf die Vorhabenliste zu setzen.

Gleichzeitig wird für jedes Vorhaben mit Bürger:innenbeteiligung ein Beteiligungsverfahren geplant. In der Planung der Beteiligungsverfahrens sind alle wichtigen Einzelheiten über das Verfahren enthalten (s. unten). Die Planung des Beteiligungsverfahrens dient vorranging als verwaltungsinternes Dokument. Zur Bekanntmachung der Vorhabenliste in Druckform und digital, zentral und dezentral, s. vorheriges Kapitel.

Bürger:innen haben die Möglichkeit, Beteiligung anzuregen (s. 5.3) bei Vorhaben, die entweder nicht auf der Vorhabenliste stehen oder die zwar auf der Vorhabenliste stehen, aber für die keine Beteiligung vorgesehen ist. In beiden Fällen überprüft die Koordinierungsstelle den Antrag und nimmt in Kooperation mit dem dafür zuständigen Fachamt schriftlich Stellung.

Fall 1: Vorhaben in der VL und BB vorgesehen: Durchführung BB. Fall 2: Vorhaben in der VL aber keine BB vorgesehen: Entweder es findet keine BB statt oder Bürger:innen regen BB an. Klärung und Stellungname FA und KoordBB (Gegebenenfalls StR/BVV). Der Anregung wird zugestimmt oder sie wird abgelehnt. Bei Zustimmung wird BB durchgeführt. Fall 3: Vorhaben nicht in der VL: Entweder findet keine BB statt oder Bürger:innen regen BB an. Klärung und Stellungname FA und KoordBB (Gegebenenfalls StR/BVV). Der Anregung wird zugestimmt oder sie wird abgelehnt. Bei Zustimmung wird BB durchgeführt.

Abbildung 5: Darstellung des Prozesses zur Aufnahme nicht vorgesehener Beteiligungsverfahren (Phase A). (BB= Bürger:innenbeteiligung, VL= Vorhabenliste, FA=Fachamt, KoordBB= Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung).

In beiden Fällen, Annahme oder Ablehnung, werden die Antragstellenden über die Entscheidung informiert. Bei Ablehnung muss auch die Begründung für die Entscheidung mitgeteilt werden.

Hinweis: Die Entscheidung über die Durchführung einer Bürger:innenbeteiligung muss bei Bauvorhaben bereits vor Aufnahme der unmittelbaren Projektbearbeitung getroffen werden, da diese sehr terminkritisch sind.

Phase B: Durchführung des Beteiligungsverfahrens

Die Bürger:innenbeteiligung wird, so wie in der Planung des Beteiligungsverfahrens vorgesehen, durchgeführt.

Phase C: Auswertung und Rückkopplung

1. Durchführung BB 2. vorhabenbezogene Auswertung 3. Rechenschaft/Rücklauf

Abbildung 6: Darstellung der Phase B und C eines Beteiligungsverfahrens, von der Durchführung bis zur Rückkopplung mit den Bürger:innen. (BB= Bürger:innenbeteiligung)

Das zuständige Fachamt übernimmt die vorhabenbezogene Auswertung (s. nächstes Kapitel). Es wird dabei von der Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung unterstützt. Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahrens werden öffentlich bekannt gemacht. 

Eine Evaluation des Gesamtprozesses wird federführend von der Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung einmal jährlich durchgeführt.

1. Erstellung Vorhaben-Steckbriefe (FA & KoordBB); 2. Erstellung Vorhabenliste (KoordBB); 3. Veröffentlichung Vorhabenliste. Fall 1: Vorhaben in der VL und BB vorgesehen: Durchführung BB. Fall 2: Vorhaben in der VL aber keine BB vorgesehen: Entweder es findet keine BB statt oder Bürger:innen regen BB an. Klärung und Stellungname FA und KoordBB (Gegebenenfalls StR/BVV). Der Anregung wird zugestimmt oder sie wird abgelehnt. Bei Zustimmung wird BB durchgeführt. Fall 3: Vorhaben nicht in der VL: Entweder findet keine BB statt oder Bürger:innen regen BB an. Klärung und Stellungname FA und KoordBB (Gegebenenfalls StR/BVV). Der Anregung wird zugestimmt oder sie wird abgelehnt. Bei Zustimmung wird BB durchgeführt. 4. Durchführung BB 5. vorhabenbezogene Auswertung 6. Rechenschaft/Rücklauf

Abbildung 7: Vereinfachte Darstellung des Gesamtprozesses der Bürger:innenbeteiligung von der Erstellung der Vorhabenliste bis zur Rechenschaft. (FA = Fachamt, BB = Bürger:innenbeteiligung, VL= Vorhabenliste, KoordBB = Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung)