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3.4 Qualitätsanforderungen

Alle im Partizipationsprozess beteiligten Akteur:innen einigen sich auf folgende Standards:

Transparenz, Frühzeitigkeit & Ergebnisoffenheit

Transparenz und Verlässlichkeit im Umgang miteinander sind die Grundlagen einer vertrauensvollen Kooperation. Bürger:innen werden frühzeitig in Entscheidungsprozesse mit einbezogen. Alle wesentlichen Informationen werden ihnen zugänglich gemacht. Über die Vorhabenliste wird Transparenz über die relevanten Vorhaben im Bezirk Spandau hergestellt. Zu Beginn eines Beteiligungsprozesses werden Beteiligungsgegenstand, Ziele, Stufe der Beteiligung sowie der Umgang mit den Ergebnissen klar formuliert und öffentlich gemacht. Allen beteiligten Akteur:innen und der Öffentlichkeit müssen die Rahmenbedingungen des Prozesses klar sein. Dabei ist insbesondere wichtig, die Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume der Beteiligungsverfahren festzulegen und offen zu kommunizieren. 

Niederschwelligkeit, Vielfalt, Inklusion, Erreichbarkeit & Dezentralität

Um Bürger:innen den Zugang zu Informationen und zu Beteiligungsmöglichkeiten zu ermöglichen, wird Partizipation in Spandau dezentral organisiert. Neben der bezirklichen Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung werden Akteur:innen und Institutionen in den Stadtteilen den Zugang erleichtern. Informationen werden klar, übersichtlich, nachvollziehbar und in bürgerfreundlicher Sprache zielgruppengerecht aufgearbeitet und in geeigneter Weise übermittelt und öffentlich gemacht. Barrierefreiheit, interkulturelle Kommunikation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind drei wichtigen Dimensionen von inklusiver Beteiligung und sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Beteiligung von Bürger:innen kann im Hinblick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen allerdings nicht die Einbindung von Interessensvertreter:innen ersetzen. Dieser Prozess orientiert sich an „spandau inklusiv“.  In der Planung von Beteiligungsverfahren wird Barrierefreiheit angestrebt, sodass die Verfahren möglichst barrierearm sind.

Dialogbereitschaft, Fairness, Lösungsorientiertheit & Respekt

In der Bürger:innenbeteiligung treffen sich Entscheidungsträger:innen und Bürger:innen auf Augenhöhe und respektieren sich gegenseitig. Sie verständigen sich frühzeitig auf verbindliche Spielregeln für einen konstruktiven Umgang miteinander. Wertschätzung, Akzeptanz, Offenheit, Toleranz und Fairness bilden die Prinzipien dieser Spielregeln. Alle Ideen und Meinungen haben ihre Berechtigung. Vereinbarte Zwischenergebnisse und getroffene Entscheidungen werden von allen beteiligten Akteur:innen respektiert.

Verbindlichkeit und Rechenschaftspflicht

Klare Regeln über den Umgang mit den Ergebnissen aus Beteiligungsverfahren werden in diesem Rahmenkonzept festgehalten. Die Entscheidungsträger:innen setzen sich intensiv mit den Ergebnissen der Beteiligung auseinander. Sie prüfen sorgfältig die Handlungsalternativen und wägen diese ab. Auf dieser Grundlage treffen sie ihre Entscheidung, die sie dann begründen und kommunizieren. Der Umgang mit den Ergebnissen der Beteiligung durch Verwaltung und Politik wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert. 

Selbstreflexion & Lernfähigkeit

Alle neuen Prozesse haben einen experimentellen Charakter, d.h. es werden neue Dinge ausprobiert, die anschließend evaluiert werden müssen. Diese Evaluation soll der kritischen Selbstreflexion dienen und einen ständigen Lernprozess anstoßen. Die Ergebnisse von Evaluation und Selbstreflexion können somit zur Anpassung des Beteiligungsprozesses führen bzw. in die Fortschreibung des Rahmenkonzepts einfließen.