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3.2. Aspekte der Qualitätssicherung/sicherstellung von Verfahren

Für eine nachhaltige qualitative Verbesserung der gesellschaftlichen Inklusion bei Beteiligungsverfahren identifizierten der vhw, das IPG und die Stiftung Zukunft Berlin besonders nachfolgende Aspekte:

  • Bürgerschaftliche Mitverantwortung muss ernsthaft gewollt sein, es darf sich nicht um Pseudobeteiligung handeln.
  • Der Inhalt eines Verfahrens muss klar sein, vollständige Informationen müssen vorliegen und das Format angemessen und transparent sein. Das IPG hebt zusätzlich hervor, dass ein aktives Erwartungsmanagement betrieben werden muss, um realistische Handlungsspielräume aufzuzeigen. Zusätzlich muss die Barrierefreiheit der Zugänge (online und offline) gewährleistet werden. (Rohr, Ehlert, Möller, Hörster, & Hoppe, 2017)

Informationen müssen in einfacher Sprache für jeden verständlich kommuniziert werden, dazu kann es hilfreich sein über Sprache hinaus Informationen und Ideen zu verbildlichen.

  • Die Auswahl der Teilnehmenden muss begründet sein. Der Ansatz der Milieuforschung, erlaubt eine milieuspezifische, auf unterschiedliche Gruppen zugeschnittene Ansprache, über die gezielt eingeladen werden kann und ein breiteres gesellschaftliches Spektrum erreicht und an die politische Mitwirkung herangeführt werden kann oder je nach Anliegen auch nur bestimmte Gruppen gezielt angesprochen werden können. (Kuder, 2016) Durch unterschiedliche Rekrutierungsansätze (Einladungen, Zufallsauswahl, persönliche Ansprache etc.) und unterstützte on- und offline Formate können nicht nur jene erreicht werden, die sich leicht tun, an Bürgerbeteiligungsprozessen teilzunehmen, sondern auch jene, die vordergründig wenig Interesse aufweisen, denen öffentliche Mitwirkung und Meinungsäußerung eher fremd ist sowie jene, denen es schwer fällt, sich einzubringen. (Kuder, 2016)

Zusätzlich kann die spezifische Ansprache auch hilfreich sein, um unterschiedliche Milieus zu mixen, neue Begegnungen zu initiieren und auf Interessenüberschneidungen hinzuweisen.

  • Durch die aktive Mitwirkung an solchen Prozessen entwickeln Menschen angesichts der vertrauten Ergebnisse, die sie öffentlich präsentiert bekommen und als „ihre Stimme“ nachvollziehen können, ein Gefühl des Gefragt- und Gehörtwerdens. Sie fühlen sich ernst genommen und in der Gesellschaft akzeptiert und integriert. Nicht nur für die Transparenz, sondern auch für die Selbstwirksamkeitserfahrung sind die in- und externe Kommunikation der Prozesse und Ergebnisse und die mediale Resonanz darauf sehr wichtig. In Folge dessen nimmt auch die Bereitschaft der Mitwirkenden, sich künftig erneut an Dialogprozessen zu beteiligen zu und die Bereitschaft steigt, selbst unliebsame Entscheidungen zu akzeptieren, wenn sie auf der Basis gemeinsamer Diskussionen und transparenter Begründungen getroffen wurden. (Kuder, 2016)
  • Die Bürger*innen sollten auch nach Abschluss des Verfahrens beteiligt bleiben, um eine Kontinuität der Beteiligung zu erreichen.