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3.3.4.    Beteiligungsprozesse sind grundsätzlich ergebnisoffen - innerhalb eines klar definierten Rahmens.

Der Spielraum für die konkrete Ausarbeitung und inhaltliche Gestaltung des jeweiligen Vorhabens ist abhängig vom genauen Gegenstand und vom Zeitpunkt im Prozess. Zu Beginn des Beteiligungsprozesses tauschen sich die mitwirkenden Akteur*innen über den bestehenden Gestaltungsspielraum und über fachliche, rechtliche wie prozessuale Grenzen aus. Auch wenn Beteiligungsprozesse zu späteren Zeitpunkten oder bei engem Spielraum ebenfalls sinnvoll sind, wird angestrebt, die Lichtenberger*innen möglichst frühzeitig in Prozesse mit einzubeziehen. Zudem muss in jedem Prozess die Möglichkeit mitgedacht werden, dass im Rahmen eines Beteiligungsprozesses bereits getroffene Entscheidungen auch wieder verworfen werden können, wenn dies zielführend und gewollt ist.