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3.3.2.     Bürger*innen haben die Möglichkeit Beteiligungsprozesse anzuregen.

Neben der Möglichkeit, sich über bereits geplante Beteiligungsprozesse des Bezirkes zu informieren und dort aktiv mitzuwirken, haben Lichtenberger*innen das Recht selbst Beteiligungen zu bezirklichen Angelegenheiten anzuregen. Dafür gelten folgende Grundsätze:

  • Lichtenberger*innen können zu Vorhaben aus der Vorhabenliste eine Beteiligung anregen, sofern von amtlicher Seite keine Mitwirkung angedacht ist.
  • Bei Angelegenheiten, die nicht Teil der Vorhabenliste sind, wenden sich Lichtenberger*innen mit ihrem Anliegen an dafür festgelegten Ansprechpartner*innen, etwa an die Stadtteilkoordination, die Stabsstelle oder den Beirat.
  • Es gibt nachvollziehbare Kriterien, anhand derer entschieden wird, in welchen Fällen eine Beteiligung möglich ist.