3.3.2. Bürger*innen haben die Möglichkeit Beteiligungsprozesse anzuregen.
Neben der Möglichkeit, sich über bereits geplante Beteiligungsprozesse des Bezirkes zu informieren und dort aktiv mitzuwirken, haben Lichtenberger*innen das Recht selbst Beteiligungen zu bezirklichen Angelegenheiten anzuregen. Dafür gelten folgende Grundsätze:
- Lichtenberger*innen können zu Vorhaben aus der Vorhabenliste eine Beteiligung anregen, sofern von amtlicher Seite keine Mitwirkung angedacht ist.
- Bei Angelegenheiten, die nicht Teil der Vorhabenliste sind, wenden sich Lichtenberger*innen mit ihrem Anliegen an dafür festgelegten Ansprechpartner*innen, etwa an die Stadtteilkoordination, die Stabsstelle oder den Beirat.
- Es gibt nachvollziehbare Kriterien, anhand derer entschieden wird, in welchen Fällen eine Beteiligung möglich ist.