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3.2. Grundsätze der Transparenz

Das Beteiligungsvorhaben sowie der Beteiligungsprozess sollen transparent, nachvollziehbar und verbindlich gestaltet werden.

Dazu gehört:

3.2.1.    Alle bezirklichen Vorhaben sollen in Zukunft über eine zentrale Vorhabenliste kommuniziert werden

Ein zentrales Instrument, um Bürger*innen über geplante Veränderungen im Bezirk und die Möglichkeit, an diesen mitzuwirken, zu informieren ist eine Vorhabenliste. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen strebt eine Vorhabenliste auf Landesebene an, die auch die Vorhaben aller Berliner Bezirke mitaufführt. Der Bezirk leitet seine Vorhabenbeschreibungen an die Stelle weiter und ist verantwortlich dafür, die Angaben in der Vorhabenliste regelmäßig zu aktualisieren bzw. die Aktualisierung an die Stelle weiterzuleiten. Die Vorhaben sollen in verständlicher Sprache formuliert werden. In der Vorhabenliste wird neben Hintergrundinformationen zum geplanten Vorhaben auch angezeigt, ob hierzu bereits eine Beteiligung der Bürger*innen geplant ist. Wenn dies nicht der Fall ist, können Beteiligungen auch von Bürger*innen selbst angeregt werden.