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Ihre Anregungen und Fragen
Sie haben Fragen zum städtebaulichen Konzept oder Anregungen, die in der weiteren Planung mitgedacht werden können? Dann schreiben Sie uns. Gern beantworten wir diese im Rahmen einer weiteren Veranstaltung.
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Glossar

Was ist ein städtebauliches Konzept?

Ein städtebauliches Konzept ist ein informelles Planungsinstrument. Städtebauliche Konzepte bilden die Grundlage für die Entwicklung einer zentralen Planungsidee für ein Gebiet. Ausgehend von der Analyse der Bestandssituation formen und gestalten sie räumliche Strukturen. Ziel ist dabei die verschiedenen Nutzungsansprüche auf ein Planungsgebiet harmonisch zusammenzufügen und attraktive identitätsstiftende Räume zu schaffen. Planungskonzepte stehen am Anfang städtebaulicher Planungsprozesse und beinhalten zunächst keine Detailfragen. Diese werden anschließend im Rahmen von z.B. Bebauungsplanverfahren konkretisiert und öffentlich diskutiert. 

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) legt das Maß der maximal überbaubaren Fläche fest. Die Grundflächenanzahl, auch als GRZ bezeichnet, gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. Die GRZ wird als Wert zwischen 0 und 1 angegeben. Wird die GRZ mit 0,3 angegeben, bedeutet dies, dass 30% der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl GFZ gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf. Beispiel: Bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 dürfen sich auf einem Grundstück mit 1000m² maximal 0,8 x 1000 = 800 m² Geschossfläche in den Vollgeschossen befinden. 

Vollgeschosse und Staffelgeschosse

Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoß (Staffelgeschoß) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz l über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses haben.

Der Begriff Staffelgeschoss bezeichnet Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen von allen Seiten zurückspringen und eine kleinere Grundfläche aufweisen

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