Empfehlungen zu Ziel 8
Empfehlung 8.1
Öffnung der bezirklichen Sportanlagen – Mitnutzung durch selbstorganisiert Sporttreibende
- sowohl Mitnutzung von ergänzenden (informellen) Bewegungsangeboten als auch von Spielfeldern und Leichtathletikanlagen
- Voraussetzung: die Sportanlagen sind nicht durch Vereinssport belegt und der Vereinssport wird nicht gestört (Vorrang des Vereinssports)