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Empfehlung 8.1

Öffnung der bezirklichen Sportanlagen – Mitnutzung durch selbstorganisiert Sporttreibende

  • sowohl Mitnutzung von ergänzenden (informellen) Bewegungsangeboten als auch von Spielfeldern und Leichtathletikanlagen
  • Voraussetzung: die Sportanlagen sind nicht durch Vereinssport belegt und der Vereinssport wird nicht gestört (Vorrang des Vereinssports)