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Ziele & Empfehlungen

Ziele und Empfehlungen für die Entwicklung der Sport- und Bewegungsinfrastruktur im Bezirk Spandau

abgeschlossen
Ziele und Empfehlungen für die Entwicklung der Sport- und Bewegungsinfrastruktur
Bitte kommentieren und diskutieren Sie hier unseren Vorschlag für die Ziel- und Handlungsorientierung für die Entwicklung der Sport- und Bewegungsinfrastruktur im Bezirk Spandau.

Empfehlungen zu Ziel 4

Empfehlung 4.1

Schaffung von weiteren Sport- und Bewegungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen in Grün- und Freiflächen

  • Qualifizierung von Standorten mit bereits vorhandenen Angeboten sowie von Standorten mit potenziellen Nutzungseignungen
  • Gezielte Profilierung der Angebote für informellen Sport und Bewegung an bereits etablierten und nachgefragten Standorten; dadurch einerseits Steigerung dortiger Zielort-Qualitäten, andererseits Entlastung und Vermeidung von Übernutzungen natursensibler Grünräume; Vermeidung von Konflikten mit ruhiger Erholungsnutzung in den Grünräumen
  • Bereitstellung und Ausweisung von horizontal-ebenen Rasenflächen für freie Spiel-, Sport- und Bewegungsaktivitäten; Bezugnahme auf die definierten Nutzungseignungen im Masterplan Spielen und Bewegen; Nutzungsmöglichkeiten für Sport- und Bewegungsaktivitäten im Rahmen der Programme „Sport im Park“ oder „Berlin bewegt sich“
  • Berücksichtigung der Eignungen unterschiedlicher Flächengrößen für bestimmte Sport- und Bewegungsnutzungen
  • möglichst mit öffentlich zugänglicher Sanitäreinheit in der Nähe, z.B. in Sportfunktionsgebäuden von Sportstätten, öffentliche Toiletten-Container oder in Verbindung mit einem Kiosk

Empfehlung 4.2

Sanierung und Qualifizierung vorhandener Sport- und Bewegungsangebote

  • wetterfeste Beläge und ggf. Beleuchtung (z.B. mit Zeitschaltuhr, Druckschalter oder Bewegungsmelder) für eine ganzjährige Nutzung und Nutzbarkeit in den nachmittäglichen und vorabendlichen Dunkelstunden im Winterhalbjahr
  • möglichst Austausch von Tennen- und Betonbelägen durch Kunststoff- bzw. Kunststoffrasenbeläge
  • Prüfung der Möglichkeit von Überdachungen geeigneter Bewegungsflächen (sog. Freilufthallen) zur Bereitstellung witterungsgeschützter Outdoor-Sportangebote

Empfehlung 4.3

Ergänzung der bestehenden übergeordneten Fahrrad- und Wanderrouten durch Ausweisung (Ausschilderung) und Ausstattung kleinräumigerer Rundstrecken für Laufen, Nordic Walking und Skaten

  • Ausweisung und Ausstattung von Routen für Laufen, Nordic Walking und Skaten auf bestehenden Wegen, ggf. Ergänzung von Wegabschnitten durch Neubau bzw. entsprechende Herrichtung
  • Kilometrierung, Markierung durch begleitende 100-m-Steine
  • verschiedene Weglängen
  • ggf. mit automatisierter Zeiterfassung, z.B. mittels Chip-Zeitmessung und festinstallierten Messstationen (analog zur Zeitmessung bei Volksläufen)
  • umwelt- und naturverträgliche Beleuchtung (z.B. zeitlich begrenzter Beleuchtung bis 22 Uhr oder Bewegungsmelder) auf dafür geeigneten Routen zur Ermöglichung der Nutzung in den Dunkelstunden und im Winterhalbjahr
  • möglichst mit angebundener Umkleide- und Sanitäreinheit und Möglichkeit zur Unterbringung von Wechselbekleidung, z.B. in Sportfunktionsgebäuden auf Sportstätten

Empfehlung 4.4

Ausbau des Radwegenetzes

  • Verbesserung der Anbindung von bezirklichen Sportanlagen und Schulstandorten

Empfehlung 4.5

Ergänzung von Mobiliar an Spiel-, Sport- und Bewegungsflächen

  • Fahrradstellplätze
  • Sitzgelegenheiten für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Jugendbänke, Sitzblöcke, Lehnbänke, Seniorenbänke, barrierefreie Ruhebänke)
  • Abfallbehälter

Empfehlung 4.6

Verbesserung der Zugänglichkeit und Qualifizierung der Uferbereiche für den informellen Wassersport

  • Boots-Ein- und Aussetzstellen mit entsprechenden landseitigen Zugängen sowie Trailer-Wegen zu geeigneten Punkten an den Ufern von Havel und Spree sowie Kanälen und Seegewässern, in Siedlungsnähe sowie im Umfeld von vorhandenen Kfz-Parkplätzen
  • Beachtung naturschutzfachlicher Belange (Nutzbarmachung bestehender baulicher Uferbefestigungen z.B. mit entsprechenden Einstiegshöhen, Verzicht auf die Herrichtung in nichtbaulich strukturierten Uferzonen, strenger Schutz von Schilfgürteln)

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