Aktuelles
Die öffentliche Ergebnispräsentation der vorbereitenden Untersuchungen für Mieter*innen, Eigentümer*innen, Gewerbetreibende, im Gebiet Arbeitende und sonstige Interessierte fand am 23.06.2021 von 18.00 bis 20.00 Uhr als Videokonferenz statt. Interessierte konnten sich vorab per Mail anmelden. Insgesamt nahmen rd. 80 Personen an der Veranstaltung teil.
Ein Video der Inputpräsentation finden Sie auf dem YouTube-Kanal des Bezirksamts Pankow. Um direkt zum Video zu gelangen, klicken Sie einfach hier. Die im Rahmen der Veranstaltung gestellten Fragen wurden im Nachgang noch einmal zusammengetragen und beantwortet. Die Inputpräsentation der Abschlussveranstaltung (PDF) sowie das Dokument mit den Fragen und Antworten (PDF) finden Sie in Kürze auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder bereits jetzt hier auf mein.Berlin (s. Downloadbereich unten).
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen können Sie zudem folgenden Dokument entnehmen: Informationen zum Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen (PDF).
Eine Übersicht über die entwickelten Ziele finden Sie im Rahmenplan (PDF). Die geplanten Maßnahmen finden Sie im Maßnahmenplan (PDF).
Was und wie wurden die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt
Der Berliner Senat hat am 25.06.2019 die Erarbeitung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet rund um die Langhansstraße in Berlin-Pankow beschlossen. Seit Oktober 2019 analysiert die S.T.E.R.N. GmbH das Untersuchungsgebiet im Auftrag des Landes Berlin. Am 6. Oktober 2020 wurde das Gebiet durch einen Senatsbeschluss um Block 107044 erweitert. In einer ersten Phase erfolgten die Auswertung vorhandener Planungsgrundlagen (wie z.B. Daten zur Bevölkerungsentwicklung, städtebauliche Gutachten und Konzepte) sowie die Bestandserhebung der Grundstücke vor Ort. Aus den Ergebnissen wurden darauffolgend ein Leitbild, Leitlinien und Ziele sowie Maßnahmen für das mögliche Sanierungsgebiet abgeleitet.
Was sind vorbereitende Untersuchungen?
Vorbereitende Untersuchungen dienen als Grundlage für die Entscheidung des Landes Berlin, ob ein Sanierungsgebiet festgesetzt wird. Durchgeführt werden diese auf der Grundlage des § 141 Baugesetzbuch. Mit den vorbereitenden Untersuchungen werden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse aufgenommen und bewertet. Aus dieser Bestandsaufnahme lassen sich Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und die Ziele einer Sanierungsmaßnahme gewinnen. Weiterhin erfolgt die Ableitung eines Maßnahmenkonzeptes für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets.
Vorbereitende Untersuchungen sind grundsätzlich ergebnisoffen. So ist erst im Resultat dieser festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines Sanierungsgebiets vorliegen und welche Form des Sanierungsverfahrens anzuwenden ist. Unterschieden wird zwischen dem umfassenden (Regelverfahren) und dem vereinfachten Sanierungsverfahren.
Welche Auswirkungen ergeben sich durch ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?
Werden im Gebiet Langhansstraße erhebliche städtebauliche Missstände festgestellt, die nur mit der Anwendung des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuches behoben werden können, kann eine städtebauliche Gesamtmaßnahme vorbereitet und durchgeführt werden. Städtebaufördermittel werden zur Finanzierung von Maßnahmen und zur Verbesserung der städtebaulichen Situation eingesetzt. Darüber hinaus sind mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes weitere Auswirkungen verbunden:
- Besondere Genehmigungspflichten für Vorhaben, Rechtsvorgänge und Gewerbemietverträge u.a.
- Ggf. Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (z.B. Abbruch baulicher Anlagen, Altlastenbeseitigung)
- Grunderwerb für die Beseitigung von Defiziten der grünen und sozialen Infrastruktur und für bezahlbares Wohnen
- Beteiligung und Mitwirkung der Mieter*innen, Eigentümer*innen sowie der Gewerbetreibenden an der Planung und Durchführung
- Sozialplanerische Begleitung und Härteausgleich für Mieter*innen sowie Gewerbetreibende bei sanierungsbedingten Umzügen und Verlagerungen
- Möglichkeit der steuerlichen Absetzung der Modernisierungskosten für Eigentümer*innen nach § 7h Einkommensteuergesetz
Weitere Auswirkungen eines umfassenden Sanierungsverfahrens:
- Eine Kaufpreisprüfung bei genehmigungspflichtigen Grundstücks- bzw. Teileigentumsverkäufen
- Erhebung von Ausgleichsbeiträgen von den Grundstückseigentümer*innen. Dies erfolgt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, sofern sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen (z.B. durch funktionale und bauliche Verbesserungen bei der verkehrlichen Erschließung, den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur oder der Grünflächenversorgung und -gestaltung) eingetreten sind.
Bisherige Beteiligungsformate und Dokumentationen
Die Belange der Bewohner*innen, der Eigentümer*innen, der Gewerbetreibenden und weiterer Akteur*innen aus dem Gebiet wurden in den Prozess eingebunden. So wurden alle Eigentümer*innen über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen informiert. Mit Hilfe eines Fragebogens wurden diese um Aussagen zum baulichen Zustand ihres Bestandes befragt und um ihre Einschätzungen zur Situation des Untersuchungsgebiets (wie z.B. die Versorgung mit Grünflächen und sozialer Infrastruktur, Verkehrsorganisation) gebeten. Knapp 30 % der Eigentümerinnen und Eigentümer nahmen an der Befragung teil, was für ein hohes Interesse an der Gebietsentwicklung spricht.
Zur öffentlichen Auftaktveranstaltung am 11. Februar 2020 fanden sich rd. 200 Teilnehmer*innen in der Aula der Heinz-Brandt-Schule ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Austausch über Potentiale, Handlungsbedarfe sowie erster Maßnahmenideen für das Untersuchungsgebiet. Diese wurden an fünf Thementischen (u.a. Wirtschaft und Gewerbe, soziale und kulturelle Infrastruktur) diskutiert und erarbeitet.
Im Rahmen der zweiten öffentlichen Beteiligung konnten sich interessierte Bürger*innen im Zeitraum vom 19. September bis zum 11. Oktober 2021 mittels verschiedener Beteiligungsformate zu den Zwischenergebnissen der vorbreitenden Untersuchungen informieren, die Ergebnisse kommentieren sowie weitere Maßnahmenvorschläge für das Gebiet unterbreiten. Neben öffentlichen Informations- und Beteiligungsständen am Antonplatz sowie auf der Grünfläche an der Tramhaltestelle Frieseckestraße, bestand die Möglichkeit zur Onlinebeteiligung über mein.berlin.de. Ergänzend wurde eine telefonische Sprechstunde eingerichtet. Insgesamt wurden über 300 Beiträge eingereicht. Die Dokumentation sowie die Auswertung der zweiten öffentlichen Beteiligung sind seitdem auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verfügbar und stehen auch nachfolgend zum Download bereit:
Die Anmerkungen und Hinweise der Bewohner*innen, Eigentümer*innen sowie Gewerbetreibenden sind wichtige Befunde, die weitestgehend in die vorbereitenden Untersuchungen eingeflossen sind.
Die öffentliche Ergebnispräsentation für Mieter*innen, Eigentümer*innen, Gewerbetreibende, im Gebiet Arbeitende und sonstige Interessierte fand am 23.06.2021 als Videokonferenz statt. Insgesamt nahmen rd. 80 Personen an der Veranstaltung teil. Dr. Sandra Obermeyer (Abteilungsleiterin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) und Vollrad Kuhn (Bezirksstadtrat und stellvertretender Bezirksbürgermeister Pankow) begrüßten alle Beteiligten. Im Anschluss folgte ein umfassender Input zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen und den Auswirkungen bei einer förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes durch die S.T.E.R.N. GmbH. Anschließend fand eine umfassende Rückfrage- und Diskussionsrunde statt.
Eine Aufzeichnung der Inputpräsentation sowie die Beantwortung der im Rahmen der Veranstaltung gestellten Fragen finden Sie unter den folgenden Links:
Ausblick
Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine Empfehlung an den Berliner Senat. Bei Entscheidung für den Einsatz einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach der Abwägung sämtlicher öffentlicher und privater Belange, wird ein Sanierungsgebiet durch eine Rechtsverordnung des Berliner Senats förmlich festgelegt. Zu den ersten Maßnahmen zählen dann die Beauftragung eines Sanierungsbeauftragten zur Unterstützung des Bezirks bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme, die Erarbeitung von Konzepten sowie Maßnahmen der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Umsetzung erster Maßnahmen soll zudem möglichst rasch erfolgen. Dazu zählt z.B. die planerische Vorbereitung für den Neubau des Spielplatzes auf dem Grundstück Lehderstraße 73 / Goethestraße 9, 11.
Über die mehrjährige Gebietsentwicklung sollen Sie künftig im Rahmen eines Beteiligungskonzeptes für das Gebiet Langhansstraße kontinuierlich informiert und bei der Erarbeitung von Konzepten und der Entwicklung weiterer konkreter Maßnahmen beteiligt werden. Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten sollen Sie über eine Internetseite des Stadtentwicklungsamtes Pankow zum Sanierungsgebiet Langhansstraße, die das Bezirksamt in Kürze einrichten wird, erhalten. Der Stadterneuerungsprozess kann künftig durch eine Stadtteilvertretung begleitet werden. Diese stellt eine gewählte, regelmäßig tagende Gruppe dar, der Bewohner*innen, Nutzer*innen, Eigentümer*innen und Akteure aus dem Gebiet angehören können. Eine Stadtteilvertretung erhält von der Verwaltung frühzeitig Informationen über Planungen, Vorhaben und Maßnahmen im Sanierungsgebiet, kann dazu Stellung beziehen und eigene Projekte anregen. Interessierte für die Mitwirkung in der Stadtteilvertretung im künftigen Sanierungsgebiet Pankow – Langhansstraße können bereits eine Mail an: stadterneuerung@ba-pankow.berlin.de schrieben.
Weitere Informationen zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet Langhansstraße