Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet Langhansstraße
Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch für das Gebiet Langhansstraße
Bisherige Schritte
Der Berliner Senat hat am 25. Juni 2019 die Erarbeitung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet rund um die Langhansstraße in Berlin-Pankow beschlossen. Seit Oktober 2019 analysiert die S.T.E.R.N. GmbH das Untersuchungsgebiet im Auftrag des Landes Berlin. In einer ersten Phase erfolgten die Auswertung vorhandener Planungsgrundlagen (wie z.B. Daten zur Bevölkerungsentwicklung, städtebauliche Gutachten und Konzepte) sowie die Bestandserhebung der Grundstücke vor Ort. Die Analyse ist weitgehend abgeschlossen. Aus den Ergebnissen wurden darauffolgend ein Leitbild, Leitlinien und Ziele abgeleitet.
Die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner, der Eigentümerinnen und Eigentümer, der Gewerbetreibenden und weiterer Akteure aus dem Gebiet werden in den Prozess eingebunden. So wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen informiert. Mit Hilfe eines Fragebogens wurden diese zum baulichen Zustand ihres Bestandes befragt und um ihre Einschätzungen zur Situation des Untersuchungsgebiets (wie z.B. die Versorgung mit Grünflächen und sozialer Infrastruktur, Verkehrsorganisation) gebeten. Knapp 30 % der Eigentümerinnen und Eigentümer nahmen an der Befragung teil, was für ein hohes Interesse an der Gebietsentwicklung spricht.
Zur öffentlichen Auftaktveranstaltung am 11. Februar 2020 fanden sich rd. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Heinz-Brandt-Schule ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Austausch über Potentiale, Handlungsbedarfe sowie erster Maßnahmenideen für das Untersuchungsgebiet. Diese wurden an fünf Thementischen (u.a. Wirtschaft und Gewerbe, soziale und kulturelle Infrastruktur) diskutiert und erarbeitet. Die Anmerkungen und Hinweise der Bewohnerschaft, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbetreibenden sind wichtige Befunde, die in die vorbereitenden Untersuchungen einfließen werden.
Die Zwischenergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen können Sie dem folgenden Dokument entnehmen: Aktuelle Informationen zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet Langhansstraße
Was sind vorbereitende Untersuchungen?
Vorbereitende Untersuchungen dienen als Grundlage für die Entscheidung des Landes Berlin, ob ein Sanierungsgebiet festgesetzt wird. Durchgeführt werden diese auf der Grundlage des § 141 Baugesetzbuch. Mit den vorbereitenden Untersuchungen werden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse aufgenommen und bewertet. Aus dieser Bestandsaufnahme lassen sich Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und die Ziele einer Sanierungsmaßnahme gewinnen. Weiterhin erfolgt die Ableitung eines Maßnahmenkonzeptes für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets.
Vorbereitende Untersuchungen sind grundsätzlich ergebnisoffen. So ist erst im Resultat dieser festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines Sanierungsgebiets vorliegen und welche Form des Sanierungsverfahrens anzuwenden ist. Unterschieden wird zwischen dem umfassenden (Regelverfahren) und dem vereinfachten Sanierungsverfahren.
Welche Auswirkungen ergeben sich durch ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?
Werden im Gebiet Langhansstraße städtebauliche Missstände festgestellt, die nur mit der Anwendung des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuches behoben werden können, kann eine städtebauliche Gesamtmaßnahme vorbereitet und durchgeführt werden. Städtebauförderungsmittel werden zur Finanzierung von Maßnahmen und zur Verbesserung der städtebaulichen Situation eingesetzt. Darüber hinaus sind mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes weitere Auswirkungen verbunden:
- Zusätzliche Genehmigungspflichten für Vorhaben und Rechtsvorgänge
- Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (z.B. Abbruch baulicher Anlagen, Altlastenbeseitigung, Grunderwerb)
- Beteiligung und Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbetreibenden an der Planung und Durchführung
- Sozialplanerische Begleitung und Härteausgleich für Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbetreibende bei notwendigen Umzügen und Verlagerungen
- Möglichkeit der steuerlichen Absetzung der Modernisierungskosten für Eigentümerinnen und Eigentümer nach § 7h Einkommensteuergesetz
Weitere Auswirkungen eines umfassenden Sanierungsverfahrens:
- Eine Kaufpreisprüfung bei genehmigungspflichtigen Grundstücks- bzw. Teileigentumsverkäufen
- Erhebung von Ausgleichsbeiträgen von den Grundstückseigentümerinnen und – eigentümern. Dies erfolgt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, sofern sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen (z.B. durch funktionale und bauliche Verbesserungen bei der verkehrlichen Erschließung, den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur oder der Grünflächenversorgung und – Gestaltung) eingetreten sind.
Planung im Dialog
Die vorbereitenden Untersuchungen erfolgen mit breiter Beteiligung und Mitwirkung. Als Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter von Grundstücken und Gebäuden sowie als Gewerbetreibende und lokale Akteurinnen und Akteure sind Sie als „Expertin/Experte“ in den Prozess eingebunden und haben die Gelegenheit, sich zu beteiligen. Für die zweite Beteiligungsphase sind verschiedene Informations- und Beteiligungsformate vorgesehen:
- Informationen zu Zwischenergebnissen (PDF): mein.berlin.de/projekte/langhansstrasse
- Onlinebeteiligung: 19.09. bis 11.10.2020 unter: www.mein.berlin.de/projekte/langhansstrasse
- Informations- und Beteiligungsstände Samstag, 26.09.2020, 10 bis 15 Uhr auf dem Antonplatz Mittwoch, 30.09.2020, 15 bis 18 Uhr auf der Freifläche an der Tramhaltestelle Friesickestraße
- Telefonische Sprechstunden Donnerstag, den 24.09., 01.10., 08.10.2020, 15 bis 18 Uhr unter: 030 - 44 36 36 32
- Kontakt für Rückfragen langhansstrasse@stern-berlin.de
Ausblick
Die Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung werden ausgewertet und fließen in die vorbereitenden Untersuchungen ein. Im weiteren Verlauf werden alle öffentlichen und privaten Interessen gesammelt und bewertet, Vorschläge für konkrete Maßnahmen entwickelt, die Kosten dafür ermittelt, ein Vorschlag zur Abgrenzung eines möglichen Sanierungsgebietes sowie für das Sanierungsverfahren unterbreitet. Zum Abschluss werden die Sanierungsziele in einem „Rahmenplan“ visualisiert und die Untersuchungsergebnisse in einem Bericht dokumentiert.
Die Fertigstellung der vorbereitenden Untersuchungen ist für Frühjahr 2021 geplant. In diesem Zeitraum ist auch eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse vorgesehen.
Weitere Informationen zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet Langhansstraße
am 11. Februar 2020
ab 19. September 2020
am 24. September 2020
am 26. September 2020
am 30. September 2020
am 1. Oktober 2020
am 8. Oktober 2020
Auftaktveranstaltung
Am 11. Februar 2020 fand die Auftaktveranstaltung zu den vorbereitenden Untersuchungen in der Aula der Heinz-Brandt-Schule statt. Der Fokus der Veranstaltung lag neben der Information zum Verfahren, auf der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümerinnen und Eigentümern, Gewerbetreibenden und weiteren Akteuren an der Erarbeitung von Handlungserfordernissen, Potenzialen und ersten Maßnahmenideen für das Gebiet. Der Austausch fand in Form von Workshops an einzelnen Thementischen statt (z.B. den Themen Verkehr, soziale Infrastruktur, Gewerbe u.a.).