Fuß- und Radverkehrskonzept Aktives Zentrum Residenzstraße: weitere Veranstaltungen
Das Ortsteilzentrum soll besser zu Fuß und mit dem Rad erreicht werden. Bevor jedoch Fuß- und Radwege im Fördergebiet neu- oder umgestaltet werden, wird dazu aktuell ein Rahmenkonzept erarbeitet.
© Philipp Schumann
Bis Ende 2018 wird ein Rahmenkonzept für ein umfassendes Fuß- und Radverkehrsnetz im Fördergebiet Aktives Zentrum Residenzstraße erstellt. Es soll die Grundlage für spätere Baumaßnahmen an Fuß- und Radverkehrsanlagen sein. Ein Rahmenkonzept zum Umbau der Residenzstraße wurde bereits im Jahr 2017 fertiggestellt.
Der Fokus des Rahmenkonzepts liegt deshalb in erster Linie auf dem Nebenstraßennetz und den lokalen Verbindungen. Ziel ist insbesondere die bessere Anbindung der umgebenden Quartiere, von Parks und Grünanlagen und Einrichtungen sozialer Infrastruktur wie Schulen und Senioreneinrichtungen an die Residenzstraße. Auch ÖPNV-Haltepunkte (z.B. S-Bahn) und Sehenswürdigkeiten (z.B. Weiße Stadt) sollen besser zu Fuß und mit dem Rad erreichbar sein. Auf diese Weise wird auch das Ortsteilzentrum gestärkt.
Aufgabe des Rahmenkonzepts ist es deshalb, ein lokales Fuß- und Radwegenetz zu entwickeln, das die bestehenden Wegeverbindungen ergänzt und auch eine ausreichende Zahl von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Sitzmöglichkeiten vorsieht. Dieses soll dann abschnittsweise aus Fördermitteln des Programms Aktive Zentren baulich umgesetzt werden.
Das Konzept wird durch das Braunschweiger Büro plan & rat erarbeitet.
Bis Ende des Jahres sind zur Beteiligung der Quartiersbevölkerung neben der Online-Beteiligung auf mein.berlin.de außerdem ein Stadtspaziergang (zu Fuß), eine mobile Bürgerversammlung (mit dem Rad) und eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des Konzeptes geplant. Ihre Vor-Ort-Kenntnisse sind gefragt!
Karte mit Ideen
Ende des Jahres wird das Rahmenkonzept mit konkreten Maßnahmen, Kostenschätzungen und Dringlichkeiten zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Fördergebiet Aktives Zentrum Residenzstraße vorliegen. Mit der Umsetzung von ersten Maßnahmen aus Mitteln des Programms Aktive Zentren kann nach Beschluss des Konzepts durch die Bezirksverordnetenversammlung begonnen werden.
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