Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin – Teilplan Siedlungsabfälle, Fortschreibung für den Planungszeitraum 2020-2030
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) erstellt Abfallwirtschaftspläne für einen Planungszeitraum von 10 Jahren. Diese Abfallwirtschaftspläne sind von der zuständigen Behörde regelmäßig zu prüft und entsprechen
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Hier können Sie den Entwurf des Abfallwirtsplans - Teilplan Siedlungsabfälle und Klärschlamm für den Planungszeitraum 2020 bis 2030 herunterladen. (Zugänglich vom 05.02 bis 19.03.2024)
Der vorliegende Entwurf des Abfallwirtschaftsplans - Teilplan Siedlungsabfälle und Klärschlamm - (abgekürzt AWP) gilt räumlich für das Land Berlin. Er umfasst sachlich überwiegend überlassungspflichtige Abfälle. Für den Bereich der Haushaltsabfälle werden darüber hinaus auch die Verpackungsabfälle aus Kunststoff, Glas und Papier/Pappe/Karton berücksichtigt und dargestellt. Für den Gewerbeabfall wird nur der überlassungspflichtige Abfall dargestellt, da der Gewerbeabfall zur Verwertung nicht zwingend durch die entsorgungspflichtigen Körperschaften entsorgt werden muss und eine verlässliche Datenbasis somit nicht vorhanden ist.
Der AWP umfasst auch Ausführungen zu Abfällen, die erhebliche Mengen kritische Rohstoffe enthalten sowie zur Klärschlammentsorgung.
Ziel des vorliegenden Entwurfs des AWP ist es, die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung aller im Land Berlin anfallenden Siedlungsabfälle und Klärschlämme festzulegen. Dabei ist die Entsorgungssicherheit und eine langfristig umweltverträgliche Abfallentsorgung zu gewährleisten.
Der Teilplan stellt zusammenfassend fest, dass in den nächsten zehn Jahren keine erhebliche Mengensteigerung der Siedlungsabfälle in Berlin zu erwarten sind. Werden alle im Abfallwirtschaftskonzept geplanten Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, sind sogar deutliche Verringerungen insbesondere beim Haus- und Geschäftsmüll möglich. Die Abfallbehandlungsanlagen sind daher mit ihren Kapazitäten im Planungszeitraum bis 2030 ausreichend. Somit ist die Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle im Land Berlin gewährleistet.
Der Teilplan sieht den Ausstieg aus der Mitverbrennung von Klärschlämmen im Bundesgebiet sowie die hundertprozentige energetische Verwertung der Klärschlämme an den Standorten Waßmannsdorf und Ruhleben durch Schaffung der entsprechenden Verbrennungskapazitäten vor. Somit ist auch die Entsorgungssicherheit für Klärschlämme im Land Berlin zukünftig gewährleistet.
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Es wäre grundsätzlich gut
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