Zum Inhalt springen

Unfallträchtige Führung des Radverkehrs

Kopenhagener Straße / Lengeder Straße Einsichtigkeit der Straße Verkehrssicherheit

Vor der Einmündung der Lengeder Straße wird der Radverkehr auf der Kopenhagener Straße in Richtung Wilhelmsruh auf die Fahrbahn geführt. Grund ist sicherlich der enge Bürgersteig unter der Eisenbahnbrücke über die Kopenhagener Straße. Erschwerend kommt hinzu, dass vor der Ampel im Bereich des geradeaus führenden Fahrstreifens eine Bushaltestelle angelegt ist. Weil diese Führung von manchen Radfahrern als zu unsicher empfunden wird, fahren sie auf dem Bürgersteig weiter. Neben dem subjektiven Empfinden gibt es einige Mängel bei der gewählten Führung:

  • Die Sperrfläche (Zeichen 298 der Straßenverkehrs-Ordnung) vor der Verschwenkung der Radverkehtsführung, die für die Sichtbeziehung zwischen Fahrzeug- und Radverkehr elementar wichtig ist, wird häufig zugeparkt.
  • Unter der Eisenbahnbrücke wird häufig zu eng überholt, obwohl der Radverkehr wenige Meter weiter wieder auf einen Radweg auf dem Bürgersteig geführt wird.
  • Bei der gewählten Führung ist unklar, wer (zuerst) den Fahrstreifenwechsel vollzieht: Der (verschwenkte) Radverkehr oder der (nach rechts wechselnde) Fahrzeugverkehr; es ist nicht erkennbar, welcher Verkehr Vorrang haben soll.
  • Bei dern gefahrenen Geschwindigkeiten ist - selbst unter Berücksichtigung einer freien Sperrfläche - eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fahrzeug- und Radverkehr nicht gewährleistet.

Als kurzfristige Maßnahme wird vorgeschlagen:

  • Aufstellen von Pollern, Leitbaken, Blumenkübeln oder anderen (niedrigen) Hindernissen, die das Falschparken unterbinden und die Sichtbeziehung gewährleisten; auch eine Aufpflasterung kommt in Betracht.
  • Begrenzug der Geschwindigkeit vor der Einmündung.

Lanfristig wäre zu prüfen, ob der Radverkehr auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt werden kann und ob vor der Ampel ein aufgeweiterer Radaufstellstreifen angelegt werden kann. Auch die Ausweitung der bestehenden Sperrfläche auf die gesamte Breite des rechten (Park-) Streifens käme in Betracht.

Berningh erstellt am
Referenznr.: 2023-16099

Kommentare