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Gandenitzer Weg / Treuenbrietzener Straße

Gandenitzer Weg / Treuenbrietzener Straße Zugeparkte Kreuzung Barrierefreiheit Verkehrssicherheit

Die Einmündung Gandenitzer Weg in die Treuenbrietzener Straße (nördliches Ende des Gandenitzer Wegs) ist ständig zugeparkt. Der abgesenkte Bordstein wird nicht als solcher wahrgenommen und das Parkverbot nach § 12 Absatz 3 Nummer 5 wird in aller Regel nicht beachtet.

Um das Parkverbot zu verdeutlichen wird angeregt die Fahrbahn im Bereich der Einmündung zu markieren.

Berningh erstellt am
Referenznr.: 2023-15699

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