Gandenitzer Weg / Treuenbrietzener Straße
Gandenitzer Weg / Treuenbrietzener Straße
Zugeparkte Kreuzung
Barrierefreiheit
Verkehrssicherheit
Die Einmündung Gandenitzer Weg in die Treuenbrietzener Straße (nördliches Ende des Gandenitzer Wegs) ist ständig zugeparkt. Der abgesenkte Bordstein wird nicht als solcher wahrgenommen und das Parkverbot nach § 12 Absatz 3 Nummer 5 wird in aller Regel nicht beachtet.
Um das Parkverbot zu verdeutlichen wird angeregt die Fahrbahn im Bereich der Einmündung zu markieren.