Zum Inhalt springen

Keine Verdichtung zulasten von Kleingartenanlagen

Kleingärten und insbesondere wohnungsnahe Kleingärten sind unverzichtbar für Gesundheit und Lebensqualität auch im Umfeld, für Erfahrung und Erwerb von Kenntnissen im Anbau von Nahrungspflanzen, sozialen Zusammenhalt, Integration und Umweltbildung. Die Nachfrage nach einem Garten, gerade auch durch Familien mit kleinen Kindern ist groß, die Wartezeit oft lang. Deshalb sollte es im StEP Wohnen 2030, anders als im StEP W 2025 keine Liste der für Wohnungsbau vorgesehenen Kleingartenanlagen mehr geben. Stattdessen sollte man sich orientieren an dem Antrag der Fraktion der Linken im Abgeordnetenhaus „Kleingärten langfristig sichern statt gefährden“ (Drucksache 17/0911, 21.03.2013):

  • „Kleingärten auf landeseigenen Flächen sind dauerhaft zu sichern. …
  • Für Flächen, die planungsrechtlich bisher nicht als Grünflächen und Kleingärten ausgewiesen sind, auf denen sich jedoch seit Jahrzenten Kleingärten befinden, soll eine Änderung der Planungsziele mit dem Ziel Grün/Kleingärten eingeleitet und nach Möglichkeit zeitnah durchgesetzt werden.
  • Eine Inanspruchnahme von Kleingartenland ist nur bei nachgewiesenem Bedarf für soziale Infrastruktur (z.B. Kitas, Schulen) zulässig. Für Verluste von Kleingartenland sind zeitgleich Ersatzflächen im jeweiligen Bezirk bzw. in räumlicher Nähe zur Verfügung zu stellen“.
gutzmann erstellt am
Referenznr.: 2017-00521

Kommentare