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StEP Wohnen nicht ohne StEP Grüne Infrastruktur!

Zwei kardinale Prämissen gelten für gelingende, d.h. akzeptierte und gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse fördernde Nachverdichtung: 

  1. Entscheidungserhebliche Beteiligung in partizipativ bestimmten, extern und unabhängig moderierten Formaten;
  2. Integrative Entwicklung im Sinne einer "Doppelten Innenentwicklung", d.h. Identifizieren/Kartieren des ökologisch/naturschutzfachlich mit zunehmenden Klimawandelfolgen und galoppierender Artenvernichtung nur immer wertvolleren Stadtnaturbestands und unbedingter Erhalt/Förderung gerade im Hinblick auf die das Mikroklima weiter schädigende Errichtung von Stahlbetonstrukturen mit weiterem Bodenverbrauch durch Versiegelung, Unterhöhlung (Tiefgaragen, Medientrassen, Kanälen...);
  3. Kurz: der StEP Wohnen muss mit einem StEP Grüne Infrastruktur a priori integriert und abgestimmt werden, wobei die neuerdings zulässigen höheren Emissionswerte im sog. Urbanen Gebieten im Interesse der Lebensqualität, Umweltgerechtigkeit, Schutz der Stadtlandschaft und natürlichen Vielfalt abzulehnen sind: Lärm, Stickoxide & Feinstaub senken die Arbeitsproduktivität und machen krank, während durchgrünte Stadtquartiere einen Standortvorteil bieten.

Zum konkreten Vorgehen: Zunächst muss es eine gewissenhafte Kartierung der Stadtnatur- und Freiräume erfolgen, was z.B. im Fall F'hain-Kreuzbergs das schon früher festgestellte hohe Freiflächendefizit in noch gravierenderem Maß bestätigen wird. In solchen Fällen kann nur aufgestockt, in die Höhe gebaut und nur auf bereits versiegelten Flächen (Parkplätze u.ä.) Neubau erfolgen.  

Achim bearbeitet am
Referenznr.: 2017-00450

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