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Wohngebäudeabriss und Entmietung für Verdichtung verhindern

Für Wohnungsneubauten in Bestandsquartieren werden nicht selten bestehende Wohngebäude mit oft relativ preisgünstigen Mieten abgerissen. Dafür und öfter auch für im Zusammenhang mit Aufstockungen, Dachausbau und ergänzender Bebauung erfolgende umfassende Modernisierung erfolgt eine Entmietung, die häufig die Verdrängung weniger solventer bisheriger Mieter aus ihrem Quartier und Lebensumfeld zur Folge hat. So wird faktisch häufig eine Verdichtung zulasten der bisherigen Bewohnerschaft durchgeführt - und stößt verständlicherweisevdeshalb auf Misstrauen und Ablehnung. In manchen Fällen geht sogar per Saldo Wohnraum verloren, weil einfache kleine Wohnungen durch eine geringere Zahl großzügigerer und teurerer Neubauwohnungen ersetzt wird. Um zumindest die Verdrängung infolge Verdichtung zu vermeiden, muss schnell eine wirksame(re) Handhabe gegen Wohnungsabriss für Ersatzneubauten und alle Formen der Entmietung und Mietervertreibung im Zusammenhang mit Nachverdichtung geschaffen werden. Sowohl ein deutlich strengeres und besser kontrolliertes Zweckentfremdungsverbot als auch eine an entsprechende Bedingungen  (die durchaus städtebaulich begründet werden können) geknüpfte restriktivere Baugenehmigungs- bzw. Befreiungspraxis für Nachverdichtungsvorhaben könnten schnell helfen und auch zu mehr Akzeptanz für sinnvolle Verdichtung führen.

stadtpunkte erstellt am
Referenznr.: 2017-00425

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