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Bestandsverdichtung nur auf Baulücken

an3 erstellt am

Um Stadtgrün zu erhalten, darf Verdichtung nur dort erfolgen, wo zu kleine Häuser (Garagen oder Baracken) einem Mehrgeschossbau im Wege stehen. Neubau darf auch auf tatsächlichen Brachflächen erfolgen, wo erkennbar ein Haus in einer Straßenflucht fehlt.

Referenznr.: 2017-00403