BFF-Landschaftsplan XIV-L-6 "Neuköllner Innenstadt"
- Ort
- Teile der Ortsteile Neukölln und Britz, siehe Karte und Rechtliche Hinweise
- Thema
- Umwelt & Grünflächen
- Laufzeit
- Die Dauer der Aufstellung des Landschaftsplans ist aufgrund verschiedener Einflussfaktoren schwer prognostizierbar.
- Kosten
- Verwaltungskosten entstehen generell durch den Personalaufwand innerhalb der Behörden und gegebenenfalls erforderliche Gutachten.
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung / siehe Beteiligungsprojekte
- Referenznr.
- 2025-01118, bearbeitet am
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Landschaftsplans gemäß § 12 Absatz 5 Berliner Naturschutzgesetz - Fristverlängerung für die öffentliche Auslegung und die Abgabe der Stellungnahmen

Worum geht's?
Der Landschaftsplan BFF XIV-L-6 „Neuköllner Innenstadt“ soll die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um den Biotopflächenfaktor in den Ortsteilen Neukölln und Britz festzusetzen. Der Biotopflächenfaktor gibt an, wie viel Fläche eines Grundstücks für Pflanzen oder andere ökologische Funktionen genutzt wird.
Das Hauptziel des Plans ist es, sicherzustellen, dass auch in den dicht bebauten Wohngebieten bei neuen Bauvorhaben oder Umbauten ausreichend begrünte Flächen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die ökologische Situation durch die fortschreitende Bebauung weiter verschlechtert.
Beteiligung
Die Pläne liegen vom 7. März bis zum 7. April 2025 öffentlich aus. Sie können bis zum 9. Mai 2025 Ihre Meinung dazu abgeben.
Während dieser Zeit können Sie Ihre Bedenken oder Vorschläge schriftlich, online oder vor Ort mitteilen. Alle fristgerecht eingereichten Rückmeldungen werden geprüft und in die Abwägung einbezogen.
Online
Die Unterlagen können Sie während der Auslegung (vom 07.März bis zum 7.April) unter folgendem Link ansehen und dort auch direkt Ihre Meinung abgeben:
Vor-Ort
Und Sie haben die Möglichkeit, vor Ort die Unterlagen einzusehen und sich schriftlich zu äußern:
Bezirksamt Neukölln von Berlin (Umwelt- und Naturschutzamt / Fachbereich Natur- und Artenschutz)
Gradestraße 36 - 6. Etage, im Foyer (bitte die Ausschilderung beachten)
12347 Berlin
vom 07. März bis einschließlich 07. April 2025
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung, Telefon: (030) 90239-3395
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Westen bis zur Querung des S-Bahn-Ringes westlich der Oderstraßenbrücke, im Norden und Nordosten von den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick begrenzt, im Osten und Süd-Osten durch die Ring-Bahn sowie die Karl-Marx-Straße bzw. Buschkrugallee und im Süden durch das nördliche Ufer des Teltowkanals. Ab der Oderstraßenbrücke folgt die Grenze des Geltungsbereichs Richtung Norden der Oderstraße bis zur Herrfurthstraße und dann weiter entlang des Rad- und Fußweges 645 bis zum Columbiadamm.
Der innerhalb des Geltungsbereichs liegende Landschaftsplan XIV-L-4 „St. Jacobi-Kirchhof II“ wird aus dem Geltungsbereich ausgenommen.
Art der Beteiligung:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 Absatz 5 Berliner Naturschutzgesetz (öffentliche Auslegung)
Amtliche Landschaftsplannummer:
XIV-L-6
Zeitraum der Auslegung der Planunterlagen:
07.03.2025 - 07.04.2025
Fristende für Äußerungen:
09.05.2025
