Unterschutzstellungsverfahren: Kalte-Grund-Pfuhl als Naturdenkmal
- Ort
- Der Pfuhl befindet sich im Geflügelviertel in Rudow-Süd, im Bezirk Neukölln
- Thema
- Umwelt & Grünflächen
- Laufzeit
- Die öffentliche Beteiligung läuft vom 28. Oktober bis einschließlich 27. November 2024
- Kosten
- Verwaltungskosten entstehen generell durch den Personalaufwand innerhalb der Behörden.
- Art der Beteiligung
- Mitwirkung
- Referenznr.
- 2024-01073, bearbeitet am
Öffentliche Auslegung eines Verordnungsentwurfes gemäß § 27 Absatz 3 des Berliner Naturschutzgesetzes
Flächiges Naturdenkmal Kalte-Grund-Pfuhl (Neuausweisung)

Für das gekennzeichnete Gebiet wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 des Berliner Naturschutzgesetzes durchgeführt mit dem Ziel, den Kalte-Grund-Pfuhl im Berliner Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow zum Naturdenkmal zu erklären.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird zusammen mit der Begründung und der dazu gehörenden Karte gemäß § 27 Absatz 3 des Berliner Naturschutzgesetzes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.
Aktueller Stand (Dezember 2024):
Eine Beteiligung war vom 28. Oktober bis einschließlich 27. November 2024 vor Ort im Bezirksamt (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung) und online möglich. Aktuell werden die Ergebnisse von der Senatsverwaltung überprüft.
