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Bebauungsplan 12-64

laufend
Ort
Gelände zwischen Bürgerstraße, Provinzstraße, Granatenstraße und Bahnanlagen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Thema
Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen
Laufzeit
kA
Kosten
kA
Art der Beteiligung
Mitwirkung
Referenznr.
2024-01070, bearbeitet am

Was ist geplant?

Der Bebauungsplan 12-64 soll im Baublock 120, begrenzt durch die Provinzstraße, Bürgerstraße, Granatenstraße und die angrenzende Bahntrasse, die planerischen Voraussetzungen für zusätzlichen Wohnungsbau sowie den Erhalt bestehender und die Ansiedlung neuer Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe schaffen. Gemäß dem zugrunde gelegten Blockentwicklungskonzept soll hierzu eine nutzungsstrukturelle Neuordnung und Gliederung des Blocks in ein gemischt genutztes Gebiet mit Schwerpunkt Wohnen im westlichen Teil und ein gewerblich genutztes Gebiet im östlichen Teil vorgenommen werden. Zudem werden eine Schließung des Blockrandes für den wohngeprägten Bereich sowie eine moderate Nachverdichtung im Blockinnenbereich angestrebt. Dies ist durch die Regelungen des Baunutzungsplans derzeit nicht möglich.

Im westlichen Teilbereich soll ein urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO festgelegt werden, um Wohnen sowie nicht störende gewerbliche, kulturelle und soziale Nutzungen zu ermöglichen. Die geplante gewerbliche Nutzung wird durch die Festlegung eines zweigeteilten Gewerbegebiets (GE) gem. § 8 BauNVO erreicht: Ein emissionsreduziertes Gewerbegebiet (GE 1) im mittleren Bereich und ein Bereich für emissionsintensivere Betriebe (GE 2) im östlichen Bereich. Damit soll möglichen Nutzungskonflikten zwischen den Wohn- und Gewerbenutzungen entgegengewirkt werden. Zusätzlich wird zur Aufwertung des Fuß- und Radwegs entlang der Bahntrasse zu einer Grün- und Wegeverbindung die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche vorgesehen.

 

Bisherige Verfahrensschritte 

  • Aufstellungsbeschluss (26.05.2020) 
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (17.11.2021-17.12.2021)
  • Frühzeitige Trägerbeteiligung (16.11.2021-17.12.2021)

Art der Beteiligung: Mitwirkung

Die formelle Beteiligung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 3 BauGB). Im Rahmen dessen findet die Beteiligung der Öffentlichkeit zu gegebener Zeit …
Die formelle Beteiligung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 3 BauGB). Im Rahmen dessen findet die Beteiligung der Öffentlichkeit zu gegebener Zeit statt. Die Beteiligungszeiträume im Rahmen von Bebauungsplanverfahren werden über die Internetseite des Stadtentwicklungsamtes Reinickendorf, auf mein.berlin.de und über die Tagespresse bekannt gegeben.

Kontakt für Rückfragen

Herr Paß

Bezirksamt Reinickendorf
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
Eichborndamm 215
13437 Berlin

Telefon: 030 90294-3047

E-Mail Webseite

Verantwortliche Stelle

Bezirksamt Reinickendorf

Eichborndamm 215
13437 Berlin

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