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Standort für soziale und kulturelle Infrastruktur (Baufeld 9/Schöneberger Linse)

laufend
Ort
Schöneberg | Ella-Barowsky-Straße 5-8 bzw. Sachsendamm 87-89 Schöneberger Linse, Baufeld 9), 10829 Berlin
Thema
Stadtentwicklung, Kultur & Freizeit
Laufzeit
Die technische Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen, Das Bebauungsplanverfahrens hat 2024 begonnen.
Kosten
allgemein nicht bezifferbar
Art der Beteiligung
Mitwirkung
Referenznr.
2023-00836, bearbeitet am

Das städtebauliche Konzept für die Schöneberger Linse sieht eine Umnutzung der heterogenen Strukturen zu einem lebendigen städtischen Quartier mit einer Mischnutzung aus Dienstleistungs- und Wohnfunktionen vor. 

Auf dem Baufeld 9 soll perspektivisch ein Standort für kulturelle und soziale Nutzungen errichtet werden. Aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen (starkes Gefälle, unmittelbare Nähe zu einem Brückenbauwerk sowie der Autobahn, vielschichtige Bedarfsmeldungen- und -anforderungen) wurde eine technische Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese soll aufzeigen, ob und in welchem Umfang das Baufeld 9 bebaubar ist. Das Thema Mehrfachnutzung bei der Planung und im Betrieb ist bei dem Vorhaben vorgesehen. Die technische Machbarkeitsstudie hat die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes nachgewiesen.

Um die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für Berlin am 13.09.2024 veröffentlicht.

Der Bebauungsplan trägt den Titel 7 – 107.

Bei dem Grundstück handelt es sich um ein landeseigenes Grundstück. Das Baufeld 9 bietet die Möglichkeit, den hohen Defiziten an sozialer und kultureller Infrastruktur in diesem Bereich entgegenzuwirken.

Art der Beteiligung: Mitwirkung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt. Die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind in d…
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt. Die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind in den Paragraphen 3 und 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt. Art der Beteiligung: Mitwirkung § 3 BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 BauGB – Beteiligung der Behörden Ein Beteiligungskonzept wird erarbeitet.

Kontakt für Rückfragen

Felix Vogt

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung

Telefon: (030) 90277-3601

E-Mail Webseite

Verantwortliche Stelle

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin

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