Landesweiter Beteiligungshaushalt
- Ort
- Senatsverwaltung für Finanzen
- Thema
- Finanzen, Nachbarschaft & Teilhabe
- Laufzeit
- Ab 2023
- Kosten
- noch zu klären
- Art der Beteiligung
- Information (ohne Beteiligung)
- Referenznr.
- 2021-00441, bearbeitet am
© Senatsverwaltung für Finanzen
Im Rahmen des Landesweiten Beteiligungshaushaltes soll den Berliner Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, in einem festgelegten Verfahren investive Maßnahmen im Rahmen eines vom Parlament bereitgestellten Gesamtbudgets einzubringen und damit aktiv Einfluss auf die Verwendung von Haushaltsmitteln zu nehmen. Die ursprünglich in 2020 vorgesehene Pilotierung des Beteiligungshaushalts wurde pandemiebedingt zurückgestellt.
Die Senatsverwaltung für Finanzen entwickelte das Konzept für die Etablierung des ersten Berliner Beteiligungshaushaltes (“Bürgerhaushalt”) in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei unter Beteiligung bezirklicher Vertreter*innen sowie Vertreter*nnen aus dem Abgeordentenhaus. Die Kenntnisnahme des Konzeptes durch Senat und Rat der Bürgermeister erfolgte im Herbst 2021.
Der landesweite Beteiligungshaushalt soll im Rahmen eines Pilotverfahrens im Jahr 2023 starten. Mehr Informationen zum Projekt finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/beteiligungshaushalt/artikel.873425.php
Kontakt für Rückfragen
Projektbüro bei der Senatsverwaltung für Finanzen:
nadine.waldmann-kern@senfin.berlin.de
hannes.ortmann@senfin.berlin.de