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G-25 \\ Serielles Sanieren

Laufende Nummer: G-25

Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung

Einzelmaßnahme: Serielles Sanieren

 

1.    Kurzbeschreibung:

Das innovative Konzept „Serielles Sanieren“ mit Ursprung in den Niederlanden nutzt digitalisierte, standardisierte Prozesse und industriell vorgefertigte Elemente, um bezahlbare Gebäudesanierungen mit hohen energetischen Standards durchzuführen. Das Prinzip wird in Deutschland durch das Projekt „Energiesprong Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) verbreitet und von der Bundesförderung “Serielles Sanieren" angereizt. In Berlin ist die Anwendung des Energiesprong-Prinzips für die notwendige energetische Modernisierung bestimmter Reihenhaus- und Einfamiliensiedlungen sowie von Mehrfamilienhäusern der 1950er, 60er und 70er Jahre mit überwiegend schlechtem Wärmeeffizienzstandard möglich:

a.)

Der Senat wird sich mit den Landeswohnungsunternehmen verständigen, damit diese in ihren Gebäudeportfolien die Anwendbarkeit der seriellen Sanierung prüfen. Es wird angestrebt, dass Pilotprojekte kurzfristig geplant und umgesetzt werden. Die Projekte werden als Good-Practice dargestellt und können als Vorbild für private Wohnungsunternehmen und Immobilienbesitzer fungieren.

b.)   

Der Senat wird mittelfristig auf die Bezirke einwirken, die Potenziale für serielles Sanieren im Rahmen von energ. Quartierskonzepten als Leistungsbaustein nachzufragen (vgl. G-1). Die Servicestelle energetische Quartiersentwicklung wird dafür bei Bedarf einen Praxisleitfaden oder eine Arbeitshilfe erstellen und das Thema innerhalb des runden Tischs zur energetischen Gebäudesanierung aufgreifen.

c.)  

Der Senat wird mittelfristig die serielle Sanierung innerhalb von zukünftigen Klimaschutzvereinbarungen mit privaten Wohnungsunternehmen verankern. Diese Maßnahme kann durch die Verbreitung eines effizienten und bezahlbaren Sanierungsinstruments die Sanierungsquote und -tiefe mittelfristig erhöhen und die finanzielle Belastung für private Haushalte deutlich reduzieren.

 

2.    Akteur*innen:

  • Federführend: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Unterstützend: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
  • Bezirke

 

3.    Zielgruppe:

  • Landeswohnungsunternehmen
  • Private Wohnungsunternehmen
  • Baugenossenschaften
Referenznr.: 2022-13797

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