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G-24 \\ Sanierungspflichten im privaten Gebäudebestand

Laufende Nummer: G-24

Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung

Einzelmaßnahme: Sanierungspflichten im privaten Gebäudebestand

 

1.    Kurzbeschreibung:

Trotz vielfältiger Beratungs- und Fördermöglichkeiten bleiben die Modernisierungstätigkeiten noch weit von dem entfernt, was zur Erreichung der klimapolitischen Ziele erforderlich ist. Dies spiegelt sich in niedrigen Sanierungsquoten und hohen durchschnittlichen Energieverbräuchen im Gebäudebestand wider.

Nach dem Beispiel anderer europäischer Länder und dem Entwurf der Europäischen Kommission „Renovation Wave“ sollte ein zeitlich transparentes Stufenmodell entwickelt werden, mit dem Gebäudeeigentümer schrittweise bessere Gebäudeeffizienzstandards erreichen müssen.

Die Möglichkeiten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind in diesem Sinne nach heutigem Stand ausgeschöpft, so dass die Bundesländer keine schärferen Anforderungen an die Gebäudeeffizienz vorgeben dürfen. Das Land Berlin sollte Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf Bundesebene befürworten und diese gegebenenfalls sozialverträglich ausgestalten, falls eine Novellierung des GEG eine landespolitische Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz zukünftig erlaubt.

Die CO2-Minderungswirkung ist bei Festlegung höherer Anforderungen, insbesondere bei Gebäuden mit hohen spezifischen Verbräuchen, sehr hoch. Eine Festlegung wird im Zeitraum dieser BEK-Periode erwartet. Ein Monitoring der Maßnahme ist nicht möglich, solange keine Anzeigepflicht für die Energieeffizienzklassen von Gebäuden besteht.

 

2.    Akteur*innen:

  • Land Berlin („Der Senat von Berlin“)

 

3.    Zielgruppe:

  • Bund
  • Gebäudeeigentümer*innen: Private Einzeleigentümer*innen
  • Wohnungsunternehmen
  • WEG
  • Baugenossenschaften
Referenznr.: 2022-13796

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