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G-06 \\ Strategie für denkmalgeschützte Gebäuden und sonstiger "besonders erhaltenswerter Bausubstanz" im Sinne des K...

Laufende Nummer: G-6

Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung

Einzelmaßnahme: Strategie für denkmalgeschützte Gebäuden und sonstiger "besonders erhaltenswerter Bausubstanz" im Sinne des Klimaschutzes entwickeln und umsetzen

 

1.    Kurzbeschreibung:

Denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (beBs) stellen einen relevanten Anteil am Berliner Gebäudebestand dar. Eigentümer*innen können im Sanierungsfall von den gesetzlichen Anforderungen an die Erhöhung des Wärmeschutzes abweichen, „soweit die Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen“.

Energetische Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden sind immer im Einzelfall zu betrachten und abzuwägen. In vielen Fällen lassen sich aber effektive energetische Maßnahmen umsetzen. Diese müssen mit der unteren Denkmalschutz¬behörde und über diese mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden.

a.)   

Der Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes GEG in Bezug auf denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit beBs ist durch die Bezirke sicher zu stellen, insbesondere durch Aufforderungen der Bauaufsichtsämter an die Bauherr*innen, die Begründungen der Abweichungen vorzulegen.

b.)  

Ein Leitfaden für die energetische Sanierung/Modernisierung von Gebäuden unter Denkmalschutz mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist zu erstellen, an dem sich die unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirke und Bauherr*innen orientieren können. Zusätzlich wird der Senat einen Kriterienkatalog für Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz erstellen und veröffentlichen.

c.)  

Vor dem Hintergrund der Klimanotlage ist eine Fachdiskussion zwischen den Denkmalschutzbehörden, den Bauämtern, den Energie- sowie Klimaschutzbeauftragten in den Bezirken zur Entwicklung einer Strategie für die denkmalgeschützten öffentlichen Gebäude zu etablieren.

 

2.    Akteur*innen:

  • Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Oberste Denkmalschutzbehörde)
  • Federführung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Bezirke: Untere Denkmalschutzbehörden, Bauämter, Energie- und Klimaschutzbeauftragte
  • Unterstützung: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

 

3.    Zielgruppe:

  • Gebäudeeigentümer*innen
  • Wohnungsunternehmen
  • Baugemeinschaften
  • Baugruppen
  • Investor*innen
  • Projektentwickler*innen
Referenznr.: 2022-13789

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