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G-05 \\ Klimaschutzrelevante Regelungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung

Laufende Nummer: G-5

Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung

Einzelmaßnahme: Klimaschutzrelevante Regelungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung

 

1.    Kurzbeschreibung:

In der Bauleitplanung lassen sich wichtige Weichen für den Klimaschutz stellen. Während in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung übergreifend dargestellt werden können (u.a. Darstellung von Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB), können im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen konkrete Festsetzungen gemacht werden (z.B. Festsetzung von Gebieten, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien getroffen werden müssen vgl. § 9 Abs. 1 N. 23 b) BauGB).

Die klimaschutzrelevanten Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sollen zukünftig verstärkt Anwendung finden. Ein aktuell in Bearbeitung befindlicher Leitfaden soll den zuständigen Akteuren als Orientierungshilfe dienen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in städtebaulichen Verträgen mit Bauherren beispielsweise energetische Gebäudestandards und die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien zu vereinbaren. Die bestehenden „Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin“ sind hinsichtlich der Anrechenbarkeit klimaschützender Maßnahmen zu überarbeiten. Erfahrungen anderer Städte, wie Frankfurt, Heidelberg, Wien oder Essen sollten dazu genutzt werden.

Notwendig ist die Umsetzung von Pilotprojekten, mit denen Erfahrungen gesammelt und Regelungen standardisiert werden können. Dazu ist für die Mitarbeiter*innen in den Bezirken durch die beteiligten Senatsverwaltungen oder externe Berater*innen fachliche Unterstützung und Know-how-Aufbau anzubieten. Ebenso ist ein verbindliches regelmäßiges Austauschformat zwischen den Bauplanungsämtern der Bezirke zu schaffen und zu begleiten. Es ist zu prüfen, ob die Aufgaben durch die “Servicestelle energetische Quartiersentwicklung” übernommen werden können.

Die CO2-Minderungswirkung dieser Maßnahme ist gering bis mittel, da die Vorgaben des Bundes sowie der Trend in der Baupraxis bereits in die Richtung klimafreundliches Bauen gehen.

 

2.    Akteur*innen:

  • Federführung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Bezirke
  • Unterstützung: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

 

3.    Zielgruppe:

  • Investor*innen
  • Eigentümer*innen
  • Wohnungsunternehmen
  • Baugemeinschaften
  • Baugruppen
  • Bewohner*innen
  • Quartiersakteur*innen
Referenznr.: 2022-13788

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