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G-03 \\ Klimaschutz in der Städtebauförderung

Laufende Nummer: G-3

Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung

Einzelmaßnahme: Klimaschutz in der Städtebauförderung

 

1.    Kurzbeschreibung

In der Städtebauförderung, die vom Bund und dem Land Berlin gemeinsam finanziert wird, wurde das Thema Klimaschutz und Klimaanpassung in den vergangenen Jahren zunehmend berücksichtigt. Dies gilt für die Vorbereitenden Untersuchungen (VU), Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) sowie daraus abgeleitete Maßnahmen. Es werden sämtliche Potenziale der sozialen, grünen und technischen Infrastruktur berücksichtigt.

Folgende ergänzende Maßnahmen sind vorzusehen:

a.)

Im Zuge der Aktualisierung der vorliegenden ISEK und VU erfolgen weiterhin Analysen in Bezug auf ableitbare umsetzbare Maßnahmen in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung.

b.)   

Weiterhin erfolgt eine regelmäßige Prüfung, ob für die Fördergebiete die Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts inkl. Sanierungsmanagement sinnvoll ist. Maßgeblich ist eine erfolgversprechende Umsetzung sowie ob vorhandene soziale Infrastruktur als „Keimzelle“ genutzt werden kann.

c.)  

Weiterhin fachliche Unterstützung der zuständigen Bezirke und beim Gebietsmanagement bei Fragen zu Klimaschutz und Klimaanpassung durch die Servicestelle für energetische Quartiersentwicklung.

 

Es zu prüfen, ob zukünftig private Eigentümer*innen angesprochen werden können, um innerhalb der Gebietskulissen eine größere Anzahl klimarelevanter Maßnahmen wie energetische Modernisierungen an privaten Wohngebäuden oder Umsetzung von energieeffizienten Versorgungslösungen durch Contractoren zu bewegen. In diesem Fall sind gezielte Energieberatungsangebote in den Fördergebieten in Vernetzung mit den Gebietsbeauftragten zu organisieren (z.B. über das Bauinfozentrum, G-16).

Die zusätzliche CO2-Minderungswirkung dieser Maßnahme ist gering. Lediglich mit der Einbeziehung von privaten Eigentümern in die Förderung kann diese erhöht werden.

Ein Monitoring erfolgt im Rahmen des Monitorings für Städtebauförderung.

 

2.    Akteur*innen:

  • Federführung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Bezirke
  • Unterstützung: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
  • Gebietsbeauftragte

 

3.    Zielgruppe:

  • Anwohner*innen
  • Quartiersakteur*innen
Referenznr.: 2022-13786

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