Zum Inhalt springen

V-21 \\ Stadt- und klimaverträgliches Geschwindigkeitsniveau

Laufende Nummer: V-21

Handlungsfeld: Verkehr

Einzelmaßnahme: Stadt- und klimaverträgliches Geschwindigkeitsniveau

 

1. Kurzbeschreibung:

Ein verringertes Geschwindigkeitsniveau des motorisierten Verkehrs verbessert die Sicherheit vulnerabler Verkehrsteilnehmer*innen und erhöht so - neben weiteren positiven Effekten auf die Luftqualität und verringerte Lärmemissionen - die Akzeptanz des Radfahrens und des Zufußgehens. Es ist damit ein wichtiges Element, um zur verstärkten Nutzung des Umweltverbunds beizutragen. Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung und die Bezirke prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Ausweitung von Tempo 30 innerorts unter Berücksichtigung der Umlaufzeiten des ÖPNV. Auf Bundesebene setzt sich das Land Berlin im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung für eine generelle Regelgeschwindigkeit innerorts von 30 km/h ein, wobei Tempo 50 als begründete Ausnahme auf Hauptverkehrsstraßen zulässig sein kann.    Geeigneter Indikator zur Wirkungsabschätzung dieser Maßnahme ist die Entwicklung des Anteils des Straßennetzes mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder weniger.

 

2. Akteurinnen und Akteure:

  • Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
  • Bezirke

 

3. Zielgruppe:

  • Pkw-Nutzende
Referenznr.: 2022-13782

Kommentare