Zum Inhalt springen

V-20 \\ Luftverkehrsemissionen begrenzen

Laufende Nummer: V-20

Handlungsfeld: Verkehr

Einzelmaßnahme: Luftverkehrsemissionen begrenzen

 

1. Kurzbeschreibung:

In seiner Rolle als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) setzt sich das Land Berlin, entsprechend dem Koalitionsvertrag 2021, für die Neuausrichtung des Geschäftsmodells hin zu einem ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Unternehmenskonzept, ein. Der Senat strebt an, den Flughafen zu einem klimaneutralen Airport weiterzuentwickeln. Er setzt sich dafür ein, dass die FBB ein entsprechendes Gesamtkonzept spätestens im Jahr 2024 entwickelt und beschließt. Dazu gehört maßgeblich, die Kapazitätsplanung für die weiteren Ausbaupläne des Flughafens BER an einem geringeren Wachstumspfad des Flugverkehrs zu orientieren. Die finale Ausbaustufe soll deutlich unterhalb der zwischenzeitlich erwogenen Zielmarke von 55 Mio. Passagieren pro Jahr liegen.

Eine Verringerung des Passagieraufkommens kann auf innerdeutschen und vielen innereuropäischen Verbindungen durch die Verlagerung vom Flugzeug auf die Bahn realisiert werden. Das Land Berlin wird sich in den Bund-Länder Gremien dafür initiativ engagieren, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine europaweit einheitliche, wirksame Energiebesteuerung von Kerosin im Luftverkehr einsetzt.    

Geeignete Indikatoren zur Wirkungsabschätzung dieser Maßnahme sind die Entwicklung des Passagieraufkommens am Berliner Flughafen oder die Entwicklung der Zahl der Starts und Landungen am Berliner Flughafen.

 

2. Akteurinnen und Akteure:

  • Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
  • Die für die Finanzen zuständige Senatsverwaltung

 

3. Zielgruppe:

  • FBB
  • Land Brandenburg
  • Bundesregierung
  • Deutsche Bahn AG
Referenznr.: 2022-13781

Kommentare