V-19 \\ Emissionsfreie Kfz-Flotten in Berlin
Laufende Nummer: V-19
Handlungsfeld: Verkehr
Einzelmaßnahme: Emissionsfreie Kfz-Flotten in Berlin
1. Kurzbeschreibung:
Die zügige Flottenumstellung der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge hin zu alternativen Antrieben ist, neben der Vermeidung und Verlagerung von Verkehr, eine Säule zur Erreichung der Klimaschutzziele. Daher wird der öffentliche Fuhrpark von Land und Bezirken auf alternative Antriebe umgestellt und die Umstellung gewerblicher Flotten unterstützt.
V-19a Umstellung des öffentlichen Fuhrparks:
Die beschleunigte Umstellung der landes- und bezirkseigenen Fuhrparke, einschließlich der städtischen Betriebe, führt zu einer direkten Emissionsminderung bei Fahrten mit diesen Fahrzeugen. Senatsverwaltungen, nachgeordnete Behörden, Bezirke und öffentliche Unternehmen setzen ihre Pflichten aus § 11 EWG Bln konsequent um, indem sie bis Ende 2022 Pläne für die Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf im Betrieb CO2-freie Antriebe vorlegen und sie dann Schritt für Schritt umsetzen. Dazu gehört auch die vorausschauende Planung und Beschaffung der erforderlichen Ladeinfrastruktur. Senat und Bezirke etablieren ein regelmäßiges Monitoring.
Die Vorgaben für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) werden spätestens 2023 so verschärft, dass grundsätzlich nur noch im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge (wenn möglich batterieelektrisch, ansonsten mindestens als Plug-in Hybride) oder Fahrzeuge, die nachweislich zu 100 Prozent mit Biogas betrieben werden, beschafft werden dürfen. Fahrzeuge mit besonderen Nutzungsanforderungen können in begründeten Fällen von dieser Vorgabe ausgenommen werden. Die notwendige Ladeinfrastruktur soll in festgelegten Zeitfenstern, beispielsweise außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende, für weitere Nutzergruppen zur Verfügung stehen.
Geeignete Indikatoren sind die Entwicklung und Zusammensetzung der öffentlichen Flotten nach Antriebsart und die Entwicklung der Zahl von Ladepunkten an Standorten des Landes Berlin und der Bezirke.
V-19b Elektrifizierung gewerblicher Flotten in Berlin fördern:
Zudem werden gewerbliche Fahrzeugbetreiber bei der Umstellung ihrer Flotten weiter unterstützt. Dazu zählen Förderprogramme für die Anschaffung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur wie das Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO), das – vorbehaltlich einer positiven Evaluierung und der fortbestehenden Notwendigkeit – auch nach dem 31.12.2023 weitergeführt wird. Dort wo rein elektrische Fahrzeuge keine Option darstellen, wird das Programm auf weitere Antriebskonzepte ausgeweitet. Die Förderprogramme umfassen explizit auch die Beschaffung von gewerblich genutzten (elektrisch unterstützten) Lastenrädern. Neben finanziellen Anreizen prüft die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung, welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, um den Umbau der Taxi- und Carsharing-Flotte zu beschleunigen, beispielsweise die Bevorzugung von Elektro-Taxis in Warteschlangen oder Vorgaben bei der Konzessionsvergabe für Car-Sharing Angebote. Geeignete nicht-finanzielle Anreizsysteme und ordnungsrechtlichen Maßnahmen werden spätestens bis 2026 eingeführt.
Geeignete Indikatoren sind die Entwicklung und Zusammensetzung der gewerblichen Flotten nach Antriebsart und die Entwicklung der Zahl von Ladepunkten auf gewerblichen Flächen.
2. Akteurinnen und Akteure:
- Die für die Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung
- Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
3. Zielgruppe:
- Hauptverwaltung, nachgeordnete Behörden, Bezirksverwaltungen, öffentliche Unternehmen
- Gewerbliche Flottenbetreiber aus Handwerk, Handel, Logistik, Taxiunternehmen, Car-Sharing Anbieter.